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Gleichstellungsbeauftragte - Was darf sie? Was muss sie? Was darf sie nicht?

Inhalt

Die Aufgaben und Zuständigkeiten einer Gleichstellungsbeauftragten sind vielfältig und umfassend. Zusätzlich sind sie so verschieden und unterschiedlich wie die Arbeitsorte, an denen sie beschäftigt und aktiv tätig sind.
Diese Vielfalt zeigt sich vor allem beim Amtseintritt von Gleichstellungsbeauftragten. Es gibt zwar das Landesgleichstellungsgesetz (LGG), das die Grundlage der Aufgabenfelder bildet und bietet, allerdings geht die Fülle der Aufgaben vor Ort oft darüber hinaus und manchmal werden Zuständigkeiten übertragen, die mit der originären Arbeit nicht immer kompatibel sind.
Wird eine Gleichstellungsstelle erstmalig eingerichtet, gibt es für die neue Gleichstellungs-beauftragte meist keine Möglichkeit zur Einarbeitung. Bei Wechseln finden in der Praxis aus Kostengründen eher selten überlappende Einarbeitungszeiten statt. Das bedeutet, dass in der Regel sowohl die Frauen, die eine Stelle neu aufbauen als auch "Nachfolgerinnen" in ihren Aufgabenfeldern "ins kalte Wasser geworfen werden". Sie müssen sich alleine mühsam und oft konfliktreich "freischwimmen".
Dieses Seminar greift diese Problematiken auf und liefert Ansatzpunkte, Ideen, Gesetzliches, Vernetzungen, Fallstricke sowie die Themen rund um die Gleichstellung. Es liefert Hilfestellungen für einen gelingenden Neuanfang und das eingebunden in den Slogan: "Gleichstellungsbeauftragte: ?Was darf sie? Was muss sie? Was darf sie nicht??".

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
11.07.24 09:00 - 16:30 Uhr Ganztägig
Do.
165  Saarstr. 21
55122 Mainz

max. 20 Teilnehmer

min. 8 Teilnemhmer
Dauer: 1 Tage

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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