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Öffentliche Förderprogramme

Die Teilnahme an einer Weiterbildung kann durch öffentliche Förderprogramme und gesetzliche Regelungen unterstützt werden. Wichtige Regelungen und Programme für Rheinland-Pfalz und bundesweit finden Sie nebenstehend.

Der kostenlose Leitfaden Weiterbildung finanzieren (2018) der Stiftung Warentest zeigt, welche Zuschüsse Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Arbeits­lose, Berufs­rück­kehrerinnen und -rückkehrer sowie Selbst­ständige bekommen können. Er listet Förderprogramme von Bund und Ländern auf, erklärt, wer Anspruch auf Bildungsfreistellung hat und beschreibt, welche Ausgaben sich von der Steuer absetzen lassen.

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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