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Qualität des Anbieters/ Angebots

Mit Qualitätssicherung verdeutlichen Bildungsanbieter, dass sie die Ziele ihrer Angebote im Hinblick auf ihre Erreichung überprüfen und eine ständige Verbesserung ihrer Produkte und Dienstleistungen anstreben. Dabei werden unterschiedliche Qualitätssicherungskonzepte angewendet:

  • Zertifikate nach dem internationalen Normenkomplex DIN ISO 9001 prüfen nicht die Qualität eines Produkts, sondern das Verfahren zur Sicherung einer vom Anbieter definierten Qualität.
  • Prüfsiegel von Gütesiegelvereinigungen oder Qualitätsringen werden an Bildungsanbieter vergeben, die für ihre Einrichtungen und Veranstaltungen vorab definierte Qualitätsstandards nachweislich erfüllen.
  • Die Stiftung Warentest führt regelmäßige vergleichende Tests von Bildungseinrichtungen durch und bewertet diese auch.
  • Für qualitative Best-Leistungen im Vergleich mit anderen Bildungsanbietern werden Qualitätspreise vergeben. Die bekanntesten Preise sind der Malcom Baldridge National Quality Award (MBNQA) und der von der European Foundation for Quality Management (EFQM) weiterentwickelte und an europäische Verhältnisse angepasste Europäische Qualitätspreis EQA.
  • Eine Qualitätsprüfung nach dem Sozialgesetzbuch für die von Arbeitsagenturen geförderten Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung erfolgt im Rahmen von unabhängigen Agenturen.
  • Auch im Rahmen der Anerkennung als Bildungsurlaub findet eine Qualitätsprüfung entsprechend den Anerkennungsvoraussetzungen statt.
  • Das Modell Lernerorientierte Qualität in der Weiterbildung (LQW) wurde speziell für die Weiterbildung entwickelt. Im Mittelpunkt steht hier nicht wie in anderen Qualitätsmodellen das Produkt, sondern die Teilnehmer/innen.

Zunehmend häufiger wird für Qualitätssicherung der Begriff Qualitätsmanagement verwendet, um damit den Prozesscharakter der Qualitätssicherung stärker zu betonen.

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Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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