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Altenbetreuung - Betreuungskraft gemäß §§ 43b, 53c SGB XI

Inhalt

Lehrgangsziel:
Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten für eine Qualifikation als Betreuungskraft gemäß § 87b Abs. 3 SGB XI

Abschluss: institutsinterne Prüfung

Teilnahmevoraussetzungen:
keine besonderen

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
ein 5-tägiges Orientierungspraktikum (möglichst vor Lehrgangsbeginn) und ein 10-tägiges Betreuungspraktikum in einem Pflegeheim sowie der erfolgreiche Abschluss eines Erste-Hilfe-Kurses; Näheres bitte beim Institut erfragen

Lehrgangsinhalte:
Betreuung und Pflege - Psychologische Aspekte des Alterns - Gesundheit und Krankheit im Alter - Ernährung - Kommunikation für Betreuungskräfte - Betreuung und Pflege in verschiedenen Alterswohnmodellen - Ernährung des kranken älteren Menschen - Rechtskunde für Betreuungskräfte - Demenzbegleitung

- Lehrgangsmaterial:

12 Lehrbriefe, 1 Begleitbrief, 1 Leitfaden für die Praktika

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 12 Monate, gesamt 464 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 9 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • 12 Lehrbriefe, 1 Begleitbrief, 1 Leitfaden für die Praktika

Begleitender Unterricht: ist nicht vorgesehen; die Organisation der beiden Praktika erfolgt eigenverantwortlich

  • Nah-Unterricht: 0 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 7278314

Zertifikat
Betreuungskraft (nach § 43b SGB XI mit § 53b) i
Unterrichtsart
Fernunterricht i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 1860 
12 Raten zu 155 EUR
Fernunterricht

12 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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