Inhalt
Führerscheinerwerber, die nach dem 10.09.2009 die Fahrerlaubnisklasse C1, C1E, C, CE erwerben und in der gewerblichen Güterbeförderung tätig werden.
Kenntnisbereiche gem. Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG):
1. Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf Grundlage der Sicherheitsregeln
1.1 Kinematischen Kette
1.2 Sicherheitstechnik
1.3 Anwendung der Kenntnisse 1.1 + 1.2
1.3a Risiken vorhersehen, bewerten und sich anpassen
1.4 Ladungssicherung
2. Anwendung der Vorschriften
2.2 Sozialvorschriften
2.2 Vorschriften im Güterverkehr
3. Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung, Logistik
3.1 Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle (Schwerpunkt LKW)
3.2 Kriminalität und Schleusung
3.3 Gesundheitsschäden vorbeugen
3.4 Körperliche und geistige Verfassung
3.5 Einschätzung der Lage bei Notfällen (Schwerpunkt LKW)
3.6 Verhalten, dass zu einem positiven Image des Unternehmens beiträgt
3.7 Wirtschaftliches Umfeld und Marktordnung
Abschluss: IHK-Prüfung
Teilnahmevoraussetzungen:
- Persönliche Eignung
- Mindestalter 21 Jahre