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BWL Grundlagen – Wirtschaftsrecht

Inhalt

Das Modul BWL – Grundlagen – Wirtschaftsrecht ist eines von mehreren BWL-Grundlagenmodulen, die zusammengenommen eine solide Basis betriebswirtschaftlichen Wissens darstellen, das es ermöglicht, die Folgen kaufmännischen und unternehmerischen Handelns zu beurteilen. Behandelt werden u.a. Rechtsformen von Unternehmen, Kaufvertrag, Unternehmenszusammenschlüsse und Kooperationen sowie Insolvenzrecht. Das Modul kann natürlich auch einzeln gebucht werden.

Auch in Teilzeit möglich

Kursinhalte
Kaufmannseigenschaft Handelsregister Firmenrecht System des Gesellschaftsrechts Rechtsformen Grundlagen des Personengesellschaftsrechts Grundlagen des Körperschaftsrechts Unternehmenszusammenschlüsse Zustandekommen und Inhalt von Verträgen Insolvenzrecht Möglichkeiten einvernehmlicher Schuldenregulierungen nach der Insolvenz Restschuldbefreiung

Zielgruppe
Das Modul richtet sich an Angestellte aller Berufsgruppen sowie Selbstständige und angestellte Geschäftsführer.

Anforderungen
Teilnahmevoraussetzungen sind gute PC-, Microsoft® Office- und Deutschkenntnisse, ein allgemeinbildender Schulabschluss sowie eine abgeschlossene Berufsausbildung und idealerweise BWL-Grundkenntnisse.

Perspektiven
Das Wissensgebiet Wirtschaftsrecht ist in kaufmännischen und betriebswirtschaftlichen Berufen sowie für Selbstständige eine wichtige Teilkompetenz und spiegelt Möglichkeiten und Beschränkungen des Wirtschaftens wider. Damit bietet sich für viele Berufsgruppen eine flexiblere Einsetzbarkeit; es erschließt sich ein breiterer Arbeitsmarkt.

Abschluss
Trägerinternes Zertifikat bzw. Teilnahmebescheinigung

Förderungsart
Bildungsgutschein (nach AZAV, Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) i
Sonstiges Merkmal
Grundlagen (Lernzielniveau)
rollstuhlgerecht

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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