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Sicherheitsbeauftragter - Erstschulung (m/w/d)

Inhalt

Zielgruppe: Personen, die zum betrieblichen Sicherheitsbeauftragten (m/w/d) bestellt werden sollen bzw. diese Funktion seit kurzem ausüben.

Voraussetzungen:

Grundlage:- Arbeitsschutzgesetz - Sozialgesetz Siebtes Buch (SGB VII) - Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Vorschrift 1 - Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Information 211-042

Arbeitsunfälle bedeuten für die betroffenen Personen häufig gesundheitliche Beeinträchtigungen und sind in der Regel kostspielig. Um dies zu vermeiden, sind in Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten Sicherheitsbeauftragte zu benennen. Die DEKRA Akademie bereitet Sie praxisorientiert auf die Aufgaben eines Sicherheitsbeauftragten (m/w/d) vor.

Grundlagen - Geschichte des Arbeitsschutz - Aufgaben und Stellung des Sicherheitsbeauftragten - Aufbau des Arbeitsschutz - rechtliche Grundlagen - Begriffe im Arbeitsschutz Vertiefung der Grundlagen - Ziele des Arbeitsschutzes - Gesetzgebung im Arbeitsschutz - Gesetzliche Unfallversicherung - Entstehung von Arbeitsunfällen - Psychische Belastung - Arbeiten im Homeoffice Praxisbezogen - Einführung Gefährdungsbeurteilung - Betriebsanweisungen - Unterweisung - Arbeitsunfälle vermeiden - Erste Hilfe - Brandschutz (Arten von Handfeuerlöschern, Verhalten im Brandfall, etc.) - Schutzmaßnahmen - Psychische Belastung

Mindestteilnehmerzahl: 5

Sonstiges Merkmal
Sicherheitsbeauftragte/r
Grundlagen (Lernzielniveau)

Termine

Für dieses Angebot sind momentan 2 Zeiten bzw. Orte bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
03.06.24 - 04.06.24
Mo. und Di.
892  Barbarossastr. 60
67655 Kaiserslautern

max. 12 Teilnehmer

Kursort: DEKRA Akademie GmbH Kaiserslautern
Terminhinweis:
2 Tage
Link: weitere Infos vom Anbieter und Anmeldung .­.­.­

30.10.24 - 31.10.24
Mi. und Do.
892  s.o.

max. 12 Teilnehmer

Kursort: DEKRA Akademie GmbH Kaiserslautern
Terminhinweis:
2 Tage
Link: weitere Infos vom Anbieter und Anmeldung .­.­.­

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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