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Geprüfte/r Immobilien-Projektentwickler/in (EIA)

Inhalt

Lehrgangsziel:
Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten für eine Tätigkeit als Immobilienprojektentwickler/in (EIA)

Abschluss: institutsinterne Prüfung

Teilnahmevoraussetzungen:
mittlerer Bildungsabschluss, Abschluss einer Berufsausbildung, Allgemeine Hochschulreife, Erfahrung in einer kaufmännischen Tätigkeit, Kenntnisse in der Anwendung von PC und Internet bzw. gleichwertige Qualifikation; ohne Berufsausbildung ist Nachweis von mindestens zweijähriger Berufserfharung in Immobilienbranche erforderlich; technische Voraussetzungen: PC mit Headset, gute Internet-Verbindung,

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Nachweis ausreichender Vorbereitung und erfolgreiche Teilnahme an den Seminaren

Lehrgangsinhalte:
Grundlagen Immobilien-Projektentwicklung, Bauen im Bestand, Öffentliches Baurecht, Projektmanagement, Bodenordnung, Privates Baurecht, Bautechnischen Grundlagen, Projektentwicklung Gewerbeimmobilien, Steuern in der Projektentwicklung, Vergaberecht, Projektentwicklung Hotel, Finanzierung, Projektaufgabe

- Lehrgangsmaterial:

12 Module (Lernskripte online und als Download, Tests, Projektstudien, Foren etc.)

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 3 Monate, gesamt 155 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 12 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • 12 Module (Lernskripte online und als Download, Tests, Projektstudien, Foren etc.)

Begleitender Unterricht: u. a. Onlinekonferenzen mit Tutoren (Chat), Online-Seminare (Lerngruppenarbeiten, Projektarbeit)

  • Nah-Unterricht: 32 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 7395621

Unterrichtsart
Fernunterricht i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 1490  Fernunterricht

3 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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