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Ernährungsberater/in

Inhalt

Lehrgangsziel:
Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten zur Ausübung der Tätigkeit als Ernährungsberater/in

Abschluss: institutsinterne Prüfung

Teilnahmevoraussetzungen:
Empfohlen wird mindestens ein mittlerer Bildungsabschluß oder eine berufliche Ausbildung, eine Vorbildung mit primärpräventivem Hintergrund und erste Erfahrungen im Bereich Gesundheitsförderung; Technische Voraussetzungen: Internetfähiger PC

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Nachweis ausreichender Vorbereitung

Lehrgangsinhalte:
Grundlagen der Ernährung: Nährstoffe und Flüssigkeitshaushalt, Nahrungsaufnahme & Verdauung, Energiebereitstellung; Moderne alternative Ernährungsweisen; Ernährung bei besonderen Personengruppen; Medizinische Aspekte der Ernährung; Arbeit als Ernährungsberater

- Lehrgangsmaterial:

7 Module auf einer digitalen Lernplattform, Modulskripte, Fragebögen, Protokolle und Checklisten, Videos, Selbstkontrollaufgaben

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 1 Monat, gesamt 30 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 7 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • 7 Module auf einer digitalen Lernplattform, Modulskripte, Fragebögen, Protokolle und Checklisten, Videos, Selbstkontrollaufgaben

Begleitender Unterricht: ist nicht vorgesehen

  • Nah-Unterricht: 0 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 7381121

Unterrichtsart
Fernunterricht i
Sonstiges Merkmal
Ernährungsberater/in [privatrechtlich] i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 549  Fernunterricht

1 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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