Inhalt
Zielgruppe: Alle Personen, die im Bereich Elektrotechnik beschäftigt sind bzw. Tätigkeiten ausüben.
Voraussetzungen: Erfolgreiche Teilnahme an Ausbildungen zur Elektrofachkraft bzw. Elektrotechnischen unterwiesenen Person.
Grundlage:DGUV Vorschrift 1 (BGV A1 § 4.1)
Gültigkeit:Die Unterweisung muss einmal jährlich erfolgen und dokumentiert werden.
Alle Unternehmer (m/w/d) sind verpflichtet, ihre Mitarbeitenden über die bei ihrer Arbeit auftretenden Gefahren sowie über die Möglichkeiten der Unfallverhütung mindestens einmal jährlich zu unterweisen. Durch diese sich wiederholende Sensibilisierung des Personals wird die Anzahl der Arbeitsunfälle minimiert. Die DEKRA Akademie vermittelt Ihnen im Rahmen der jährlichen Unterweisung alle relevanten Themen, die die Arbeit in Ihrem Unternehmen und damit an Ihrem Arbeitsplatz sicherer macht.
- Grundlagen - Einführung in die Normen - DIN VDE 0105 - Teil 100 - Zuständigkeit in der Elektrotechnik - Sicheres Arbeiten - Tätigkeitsbereiche - Präventive Maßnahmen - Brandschutz in elektrischen Anlagen - Leitungsschutzschalter - Personenschutzschalter - Installationsarbeiten - Gefahren durch elektrischen Strom - Die fünf Sicherheitsregeln - Prüfungen in der Elektrotechnik - Gefahren beim messen in elektrischen Anlagen - Erste Hilfe - Brandschutz
Mindestteilnehmerzahl: 6
- Zertifikat
- Fachkraft - Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (gemäß DGUV)