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Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen - innerorts u. auf Landstraßen nach MVAS 99 / RSA 21

Inhalt

Zielgruppe: Personen aus dem Verantwortungsbereich Schulungsgruppe E (längere und kürzere Dauer der Baustelle innerorts und auf Landstraße)

Voraussetzungen: Kenntnisse und Erfahrungen im Straßenbaustellenbetrieb

Grundlage:M VAS 99; RSA 21

Gültigkeit:Der Ausbildungsnachweis gilt unbefristet. Die DEKRA Akademie empfiehlt alle 3 Jahre eine Aktualisierung der Kenntnisse.

Sicherungsmaßnahmen haben in Baustellenbereichen oberste Priorität und sind gesetzlich vorgeschrieben. Der Schutz von Verkehrsteilnehmenden und der Eigenschutz müssen jeder Zeit gewährleistet sein. Die DEKRA Akademie vermittelt Ihnen die entsprechenden gesetzlichen Regelungen, damit Sie Ihrer Verantwortung als Beteiligter (m/w/d) an der Baustellensicherung nachkommen können.

  • Grundlagen und Rechtsvorschriften zur Baustellensicherung an Straßen - Verantwortung und Haftung - Genehmigungsverfahren und Aufgaben des Verantwortlichen gemäß RSA 21 - Arten von Arbeitsstellen innerorts u. auf Landstraßen - Geräte, Schutzeinrichtungen und Hilfsmittel (Bauzäune, Verkehrsführung, Ein- und Ausfahrten, Beschilderungen, Verkehrszeichen, Leitelemente, Lichtsignalanlagen, etc.) - Planung und Durchführung von Baustellen innerorts u. auf Landstraßen, Regelpläne nach RSA - Aufstellung, Kontrolle, Wartung, Ab- und Rückbau der Sicherungsanlagen - Arbeitssicherheit, Unfallverhütung, Umweltschutz - Warnkleidung, Sicherungsfahrzeug, Warn- und Sicherungsposten - Praxis (Planspiele, Gruppenarbeit) - Kontrollfragen und Bewertung

Mindestteilnehmerzahl: 6

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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