Inhalt
Berechtigungsschein
Sonstige externe Prüfung
Dauer: 2-3 Monate
Voraussetzung: Zugewanderte, einschließlich der Geflüchteten, die sich im Anerkennungsverfahren befinden und eine gute Bleibeperspektive haben
(letzteres gilt vor allem für die vier Herkunftsländer Syrien, Iran, Irak und Eritrea)
Ausgeschlossen sind Flüchtlinge aus sicheren Herkunftsländern
Bürgerinnen und Bürger der EU, Deutsche mit Migrationshintergrund.
- als Arbeitsuchende gemeldet sein und/oder
- Bezieher von Leistungen nach SGB II (Hartz IV) oder
- Bezieher von Leistungen nach SGB III (Arbeitslosengeld)
- Ausbildungsplatzsuchende
- befinden sich bereits in der Ausbildung oder
- Sie durchlaufen gerade das Anerkennungsverfahren für Ihren Berufs- bzw.Ausbildungsabschluss
Ein Integrationskurs wurde bereits absolviert und/oder es sind Sprachkenntnisse nach dem Level Deutsch auf B1, B2 oder C1 Niveau nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) verfügbar.
- Förderungsart
- Bildungsgutschein (nach AZAV, Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) i
DeuFöV (Kostenübernahme durch das BAMF) i - Zielgruppe
- Migranten/-innen (Teilnehmende)
Flüchtlinge (Teilnehmende) - Sonstiges Merkmal
- B1 (Sprachniveau, Mittelstufe) i
B2 (Sprachniveau, Aufbaustufe) i
C1 (Sprachniveau, Oberstufe) i