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Fachhochschulreife

Die Fachhochschulreife, auch Fachabitur genannnt, berechtigt zum Studium an allen Fachhochschulen. Ein Studium an der Fachhochschule ist kürzer und praxisorientierter als an der Universität.

Kennzeichen der Fachhochschulreife ist die Kombination aus einem schulischen und einem beruflichen Teil. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Fachhochschulreife an Berufsfachschulen, Fachgymnasien oder Fachschulen erworben werden. Durch den Besuch einer weiterführenden Schule nach der Berufsausbildung oder Zusatzunterricht während der Berufsausbildung können junge Menschen die Fachhochschulreife erwerben. Sind die Voraussetzungen erfüllt, kann BAföG beantragt werden.

Externenprüfung: Um den Abschluss nachzuholen, kann man sich auf eine Externenprüfung vorbereiten. Für Berufstätige bieten sich Abendkurse an; staatliche Abendgymnasien und private Bildungsanbieter ermöglichen den Erwerb der Fachhochschulreife. Lehrgänge bei Weiterbildungsanbietern und Privatschulen sind kostenpflichtig, staatliche Schulen sind kostenfrei. Ist eine Teilnahme an Präsenzunterricht nicht möglich, kann Fernunterricht eine Alternative sein.

Fachhochschulreife und Studium: Für Berufstätige gibt es Regelungen, die ein Studieren auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung ermöglichen. Besonders interessant sind die Regelungen für beruflich Qualifizierte mit beruflicher Aufstiegsfortbildung.

Zu sehr speziellen Lernzielen sind nicht immer Kurse aus der Region im Angebot.

RecherchezieleRatgeber
 •  FACHHOCHSCHULREIFE (allgemein oder fachgebunden, 26 Kurse zum Abschluss)  i 
 •  Fachoberschule (FOS) (Abschlussart)  i 
 ▶ Berufliches Gymnasium
 •  Berufliches Gymnasium für Pädagogik und Psychologie
 •  Technisches Gymnasium
 •  Wirtschaftsgymnasium
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Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in der Wikipedia

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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