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LBA-anerkannter Lehrgang für Versender (PK 1 - Personalkategorie 1) Grundschulung

Inhalt

Die Beförderung gefährlicher Güter im Luftverkehr unterliegt besonderen Anforderungen. Die relevanten Gefahrgutvorschriften legen auch die Qualifikation des Personals fest: alle an der Vorbereitung und Durchführung der Transporte beteiligten Personen müssen über spezielle Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, die sie im Rahmen von Erst- und Wiederholungsschulungen erwerben bzw. auffrischen müssen. Das Luftfahrtbundesamt (LBA) kann Unternehmen diesbezüglich überprüfen.

  • Grundlagen der Gefahrgutbeförderung im Luftverkehr - Beschränkungen - Identifizierung (Gefahrgutliste) - Klassifizierung - Allgemeine Verpackungsanforderungen - Verpackungsvorschriften - Markierung und Kennzeichnung - Versendererklärung - Erkennen von nicht deklariertem Gefahrgut - Bestimmungen für Passagiere und Besatzungsmitglieder - Abschlusstest

Abschluss: Zertifikat der DEKRA Akademie nach schriftlicher Prüfung. Das Zertifikat nimmt Bezug auf die Anerkennung der DEKRA Akademie durch das Luftfahrtbundesamt.

Gültig: 2 Jahre. 3 Monate vor Ablauf kann ein Refresherlehrgang ohne Zeitverlust besucht werden

Zielgruppe: Alle Mitarbeiter*, die Gefahrgut für den Lufttransport versenden und Personen, die Versenderpflichten wahrnehmen.

  • Zur besseren Lesbarkeit wurde auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben sowohl auf Frauen wie Männer

Voraussetzungen: Keine besonderen Voraussetzungen.

Rechtliche Grundlage: 1.5 IATA-DGR

Terminoption: auf Anfrage

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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