Inhalt
Für Unternehmen, die Gefahrgut für den Lufttransport versenden, gilt bezüglich ihres Personals folgende Regelung: Alle an der Vorbereitung und Durchführung der Transporte beteiligten Personen müssen über spezielle Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, die sie im Rahmen von Erst- und Wiederholungsschulungen erwerben bzw. auffrischen müssen. Das Luftfahrtbundesamt (LBA) kann Unternehmen diesbezüglich überprüfen.
- Grundlagen der Gefahrgutbeförderung im Luftverkehr - Beschränkungen - Identifizierung (Gefahrgutliste) - Klassifizierung - Allgemeine Verpackungsanforderungen - Verpackungsvorschriften - Markierung und Kennzeichnung - Versendererklärung - Erkennen von nicht deklariertem Gefahrgut - Bestimmungen für Passagiere und Besatzungsmitglieder - Abschlusstest
Abschluss: Zertifikat der DEKRA Akademie nach schriftlicher Prüfung. Das Zertifikat nimmt Bezug auf die Anerkennung der DEKRA Akademie durch das Luftfahrtbundesamt.
Gültig: 2 Jahre. 3 Monate vor Ablauf kann ein Refresherlehrgang ohne Zeitverlust besucht werden
Zielgruppe: Alle Mitarbeiter*, die Gefahrgut für den Lufttransport versenden oder die Versenderpflichten wahrnehmen.
- Zur besseren Lesbarkeit wurde auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben sowohl auf Frauen wie Männer
Voraussetzungen: Gültige Bescheinigung gemäß 1.5 IATA DGR (LBA-anerkannter Lehrgang Versender).
Rechtliche Grundlage: IATA-DGR 1.5
Terminoption: auf Anfrage
- Sonstiges Merkmal
- Auffrischung (Lernzielniveau) i