Inhalt
Der Arbeitgeber hat bei der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes unter Berücksichtigung der Anhänge 1 bis 5, des § 6 der Gefahrstoffverordnung und der allgemeinen Grundsätze des § 4 des Arbeitsschutzgesetzes die notwendigen Maßnahmen für die sichere Bereitstellung und Benutzung der Arbeitsmittel zu ermitteln. Dabei hat er insbesondere die Gefährdungen zu berücksichtigen, die mit der Benutzung des Arbeitsmittels selbst verbunden sind und die am Arbeitsplatz durch Wechselwirkungen der Arbeitsmittel untereinander oder mit Arbeitsstoffen oder der Arbeitsumgebung hervorgerufen werden.
- Rechtliche Grundlagen und Regelwerke (ASiG, ArbSchG, GefStoffV, BetrSichV) - Vorgehensweise bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen - Kennzeichnung - Beispiele - Gefährdungsfaktoren und Maßnahmen - Programme zur Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen - Brand- und Explosionsschutz - Workshop Teilnehmer sind in der Lage, Gefährdungen im Unternehmen zu ermitteln, zu beurteilen und haftungssicher zu dokumentieren
Abschluss: Teilnahmebestätigung der DEKRA Akademie "Beauftragte Person zur Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen im Unternehmen"
Gültig: Es wird empfohlen, bei Änderungen der Vorschriften Auffrischungskurse zu besuchen
Zielgruppe: Mitarbeiter* aus den Abteilungen Produktion, Büro, Instandhaltung, Qualitätsmanagement, Arbeitsschutz / Arbeitssicherheit. Führungskräfte, Unternehmer
- Zur besseren Lesbarkeit wurde auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben sowohl auf Frauen wie Männer
Voraussetzungen: - Einschlägige Kenntnisse im Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz - Aktuell gültige Vorschriften im Bezug auf den Arbeitsschutz
Rechtliche Grundlage: ArbSchG §§ 3-6, GefStoffV § 6, BetrSichV § 3