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Gabelstaplerfahrer/-innen ausbilden - Ausbildung zum/-r Ausbilder/-in von Flurförderzeugfahrer/-innen

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

Die DEKRA Akademie schafft mit diesem Ausbilder-Seminar die Möglichkeit, innerbetriebliche sowie externe Schulungen effektiv und praxisbezogen durchzuführen. Die Teilnehmer lernen die Grundzüge der Methodik und Didaktik kennen und sind in der Lage, Schulungen richtig aufzubauen und begleitendes Schulungsmaterial zu erstellen und einzusetzen.

  • Einschlägige Vorschriften und deren Vermittlung in der Ausbildung - Gabelstaplertechnik und ihre Vermittlung in der Ausbildung - Grundsätze in der theoretischen Ausbildung - Grundsätze der praktischen Ausbildung - Pädagogische Aspekte der Ausbildung - Lerngruppen-Analyse - Führungsrolle der ausbildenden Person - Methodik und Didaktik der Ausbildung - Prüfungsfahrt und deren Bewertungskriterien

Abschluss: Zertifikat 'Ausbilder von Gabelstaplerfahrer' mit interner Prüfung der DEKRA Akademie (schriftlich, praktisch).

Gültigkeit: Der Ausbildungsnachweis gilt unbefristet.

Zielgruppe: Alle Mitarbeiter*, die künftig ihre Kenntnisse rund um das Thema Gabelstapler als Ausbilder, Schulungsleiter oder Sicherheitsfachkraft weitergeben.

Voraussetzungen: gemäß DGUV Grundsatz 308-001 Abschnitt 5: - Mindestalter 24 Jahre - Erfolgreiche Ausbildung zum Fahrer von Flurförderzeugen - Zwei Jahre Erfahrung im Umgang mit oder dem Einsatz von Flurförderzeugen - Meister oder mindestens 4 jährige Tätigkeit als Führu

Grundlage: DGUV Grundsatz 308-001 (alt BGG 925)

Hinweis: *) Zur besseren Lesbarkeit wurde auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben sowohl auf Frauen wie Männer

Zertifikat
Gabelstaplerfahrer/in (Staplerschein) i

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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