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Die Anforderungen an Kraftfahrer im Personen- und Güterverkehr sind stetig gestiegen, so dass allein der Besitz der Fahrerlaubnis zur Ausübung des Berufes nicht mehr ausreicht. Mit den Zielen der Qualitätssicherung, der Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit und der Sicherheit der Fahrer hat das EU-Parlament die Richtlinie 2003/59/EG für alle Mitgliedsstaaten erlassen, in der die Umsetzung neuer gemeinschaftlicher Vorschriften geregelt ist. Für alle Fahrerlaubnisinhaber der Führerscheinklassen D1, D1E, D oder DE, die diese vor dem 10.09.2008 erworben haben, besteht eine sog. Besitzstandsregelung, das heißt, diese Personen fallen nicht unter die Nachweispflicht einer Grundqualifikation, jedoch aber unter die Pflicht zur regelmäßigen Weiterbildung. Die Pflicht zur Weiterbildung besteht ebenso grundsätzlich alle 5 Jahre fortlaufend nach Erwerb der Grundqualifikation, die ab dem 10.09.2008 für alle Neuerwerber der Führerscheinklassen D1, D1E, D oder DE verpflichtend wird. Die Weiterbildung umfasst insgesamt 35 Stunden in vorgeschriebenen Kenntnisbereichen. Die Anerkennung der Weiterbildungseinheiten setzt voraus, dass eine Einheit (ein Modul) mindestens 7 Stunden umfasst.
Mit der Teilnahme an diesem Seminar erfüllen Sie den Nachweis der Kenntnisbereiche 1.1, 1.2, 1.3, 1.5, 1.6, 2.1, 2.2, 3.1, 3.2, 3.3, 3.4, 3.5, 3.6, 3.8 gem. Anlage 1 BKrFQV. Modul 1 - Eco-Training - Alternative Antriebe - Faktoren der Wirtschaftlichkeit - Fahrwiderstände und wirkende Kräfte - Optimierungsmöglichkeiten und Alternativen - Wirtschaftlichkeit durch Assistenzsysteme - Typische Fahrsituationen - Fehler frühzeitig erkennen - Eco-Grundsätze Modul 2 - Der Kunde im Mittelpunkt - Sozialvorschriften und digitales Kontrollgerät - Kriminalität und Schleusung illegaler Einwanderer - Mobilitätseingeschränkte Personen Modul 3 - Sicherheit für Fahrgast, Fahrer und Gepäck - Warum Weiterbildung zum 'sicheren Fahren'? - Eine fast banale Geschichte - Zeit zum Handeln - Reaktionswege, Bremswege/ -zeiten, Anhaltewege und Restgeschwindigkeit - Wirkende Kräfte auf Fahrgäste und Gepäck - Sicherheit von Fahrgästen und Gepäck - Sicherheits- und Fahrermeiden - Gefahrensituationen beherrschen
Abschluss: Teilnahmebescheinigung pro Modul oder Gesamtbescheinigung der 35 Std. zur Vorlage bei der zuständigen Behörde. Sollte ein Teilnehmer nicht vollständig an den gesetzlich vorgeschriebenen Zeitstunden teilnehmen, erhält er für dieses Modul keine Bescheinig
Gültigkeit: Alle 5 Jahre erneuter Nachweis der kompletten Weiterbildung (35 Std.).
Zielgruppe: (Berufs-) Kraftfahrer* im Personenverkehr, die der Nachweispflicht unterliegen.
Voraussetzungen: Besitz einer der Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D oder DE.
Grundlage: Mit dem 'Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- und Personenverkehr', dem sogenannten Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) und der dazugehörigen Berufskraftfahrer-Qualifika
Je nach Stand der Anmeldungen kann es sein, dass der Kurs nach Frankfurt verlegt wird.
Hinweis: *) Zur besseren Lesbarkeit wurde auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben sowohl auf Frauen wie Männer
- Abschluss
- Berufskraftfahrer/in (Berufsausbildung) (Ausbildungsberuf, PrüfO vom 16.10.17) i
- Abschlussart
- Berufskraftfahrer/in (nach BBiG und BKrFQG)