Inhalt
Schadensfälle und Brände sind immer wieder Gegenstand medienintensiver Berichterstattungen. Deshalb wird in zunehmendem Maße über gesetzliche Regelungen (Arbeitsschutzgesetz, Verordnungen über den Bau und Vertrieb von Verkaufsstätten) von Behörden oder Brandversicherern ein Brandschutzbeauftragter gefordert. Die Bestellung des Brandschutzbeauftragten orientiert sich an der Zahl der gefährdeten Personen und dem Brandrisiko. Folgende Betriebsarten erfüllen beispielsweise die oben genannten Kriterien für die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten: Warenhäuser, Baumärkte, Versammlungsstätten, Krankenhäuser, Alten-, Jugendheime, Hotels und Industriebetriebe. Der Brandschutzbeauftragte soll den Brandschutzverantwortlichen (Arbeitgeber/ Unternehmer usw.) in allen Fragen des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes beraten.
- Rechtliche Grundlagen - Brandlehre - Baulicher Brandschutz - Anlagentechnischer Brandschutz - Organisatorischer Brandschutz - Brand- und Explosionsgefahren, besondere Brandrisiken - Brandschutzmanagement - Zusammenarbeit mit Behörden, Feuerwehren und Versicherern - Praktische Übungen mit handbetätigten Feuerlöscheinrichtungen zur Brandbekämpfung - Schriftliche und mündliche Abschlussprüfung
Abschluss: Zertifikat der DEKRA Akademie
Gültig: Fortbildung innerhalb von 3 Jahren mit mindestens 16 UE
Zielgruppe: Personen, die im Unternehmen die Funktion des Brandschutzbeauftragten* wahrnehmen sollen.
- Zur besseren Lesbarkeit wurde auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben sowohl auf Frauen wie Männer
Voraussetzungen: Abgeschlossene Berufsausbildung oder eine gleichwertige Ausbildung wird in der Regel verlangt.
Rechtliche Grundlage: § 12 ArbSchG, DGUV Information 205-003
- Sonstiges Merkmal
- Brandschutzbeauftragte/r [privatrechtlich]
Grundlagen (Lernzielniveau)