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Brandschutzbeauftragte/-r - Erstschulung

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

Schadensfälle und Brände sind immer wieder Gegenstand medienintensiver Berichterstattungen. Deshalb wird in zunehmendem Maße über gesetzliche Regelungen (Arbeitsschutzgesetz, Verordnungen über den Bau und Vertrieb von Verkaufsstätten) von Behörden oder Brandversicherern ein Brandschutzbeauftragter gefordert. Die Bestellung des Brandschutzbeauftragten orientiert sich an der Zahl der gefährdeten Personen und dem Brandrisiko. Folgende Betriebsarten erfüllen beispielsweise die oben genannten Kriterien für die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten: Warenhäuser, Baumärkte, Versammlungsstätten, Krankenhäuser, Alten-, Jugendheime, Hotels und Industriebetriebe. Der Brandschutzbeauftragte soll den Brandschutzverantwortlichen (Arbeitgeber/ Unternehmer usw.) in allen Fragen des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes beraten.

  • Rechtliche Grundlagen - Brandlehre - Baulicher Brandschutz - Anlagentechnischer Brandschutz - Organisatorischer Brandschutz - Brand- und Explosionsgefahren, besondere Brandrisiken - Brandschutzmanagement - Zusammenarbeit mit Behörden, Feuerwehren und Versicherern - Praktische Übungen mit handbetätigten Feuerlöscheinrichtungen zur Brandbekämpfung - Schriftliche und mündliche Abschlussprüfung

Abschluss: Zertifikat der DEKRA Akademie

Gültig: Fortbildung innerhalb von 3 Jahren mit mindestens 16 UE

Zielgruppe: Personen, die im Unternehmen die Funktion des Brandschutzbeauftragten* wahrnehmen sollen.

  • Zur besseren Lesbarkeit wurde auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben sowohl auf Frauen wie Männer

Voraussetzungen: Abgeschlossene Berufsausbildung oder eine gleichwertige Ausbildung wird in der Regel verlangt.

Rechtliche Grundlage: § 12 ArbSchG, DGUV Information 205-003

Sonstiges Merkmal
Brandschutzbeauftragte/r [privatrechtlich]
Grundlagen (Lernzielniveau)

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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