Inhalt
Abfälle zur Beseitigung dürfen gewerbsmäßig nur mit einer Beförderungserlaubnis (alt:Transportgenehmigung) der zuständigen Behörde eingesammelt oder befördert werden. Erdaushub, Straßenaufbruch oder Bauschutt sind hiervon freigestellt, wenn sie nicht durch Schadstoffe verunreinigt sind. Gefährliche Abfälle zur Verwertung unterliegen bei gewerbsmäßiger Einsammlung oder Beförderung ebenfalls der Erlaubnispflicht. Eine Voraussetzung für die Erteilung der Beförderungserlaubnis, ist sachkundiges Leitungspersonal im Betrieb. Zum Nachweis der Sachkunde gehört der Besuch eines staatlich anerkannten Lehrgangs.
- Seminarinhalte - Rechtsgrundlagen für abfallwirtschaftliche Tätigkeiten Kreislaufwirtschaftsgesetz - Sonstiges Umweltrecht: - Auf Grund des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ergangene Rechtsverordnungen - Abfallverbringung - Abfallwirtschaft: Landesrecht, kommunales Recht, Verwaltungsvorschriften, Vollzugshilfen, Merkblätter und Regeln - Andere relevante Rechtsbereiche: Baurecht, Immissionsschutzrecht, Chemikalienrecht, Wasserrecht, Bodenschutzrecht, Seuchen- und Hygienerecht, Güterkraftverkehrsrecht, Gefahrgutrecht - Art und Beschaffenheit gefährlicher Abfälle, - schädliche Umwelteinwirkungen und Maßnahmen zu deren Verhinderung oder Beseitigung - Betriebliche Risiken, Haftung
Abschluss: Beförderungserlaubnis: Teilnahmebestätigung der DEKRA Akademie mit Bezug auf die behördliche Anerkennung der DEKRA Akademie..
Gültigkeit: 3 Jahre
Zielgruppe: - Leitungspersonal in Abfall-Transportbetrieben, Händler und Makler
Voraussetzungen: Die maßgebliche LAGA-Vollzugshilfe verlangt die Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift.
Grundlage(n): AbfAEV § 4 u, §5, Abs. 1
Hinweis: *) Zur besseren Lesbarkeit wurde auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben sowohl auf Frauen wie Männer
- Sonstiges Merkmal
- Grundlagen (Lernzielniveau)