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Abfallrecht - Basiskurs Anzeige- und Erlaubnisverordnung + Aufbaukurs für Entsorgungsfachbetriebe - Erstschulung

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

Die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb dient nicht nur der Qualitätssicherung im Betrieb und als Qualitätsnachweis gegenüber den Kunden. Sie bietet Unternehmern auch formale Vorteile wie den Wegfall der Beförderungserlaubnispflicht (alt:Transportgenehmigungspflicht). Eine Voraussetzung für die Zertifizierung ist der Nachweis der Fachkunde des Leitungspersonals. Diese Fachkunde besteht aus drei Komponenten: der einschlägigen Berufsausbildung und -erfahrung sowie dem Besuch eines staatlich anerkannten Lehrgangs. Der Lehrgang schließt die Sachkunde nach AbfAEV mit ein!

  • Rechtsgrundlagen für abfallwirtschaftliche Tätigkeiten - Sonstiges Umweltrecht - Straf- und Ordnungsrecht, Haftung - Nachweisführung (Verfahren, Abfallregister) - Transport (Inland, grenzüberschreitend), Güterkraftverkehr, Gefahrguttransport - Vermittlung (Makler, Händler) - Entsorgungsfachbetrieb (Anforderungen, Zertifizierung, Privilegierung) - Produktverantwortung - Abfalleigenschaften und Charakteristik, Abfallbewertung - Entsorgungsanlagen (Zulassung, Technik, Betrieb, Arbeits- und Umweltschutz) Die Mindestinhalte des Lehrgangs sind in einer einschlägigen LAGA-Vollzugshilfe festgelegt. Lehrgangsveranstalter werden auf dieser Grundlage von der zuständigen Behörde anerkannt.

Abschluss: Zertifkat der DEKRA Akademie mit Bezug auf die behördliche Anerkennung.

Gültig: EfbV: 2 Jahre. AbfAEV 3 Jahre

Zielgruppe: Leitungspersonal im Entsorgungsfachbetrieb

  • Zur besseren Lesbarkeit wurde auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben sowohl auf Frauen wie Männer

Voraussetzungen: Die maßgebliche LAGA-Vollzugshilfe verlangt die Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift.

Rechtliche Grundlage: § 9 , § 11 Entsorgungsfachbetriebsverordnung EfbV;

Sonstiges Merkmal
Grundlagen (Lernzielniveau)

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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