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Abfallrecht - Anzeige- und Erlaubnisverordnung, Entsorgungsfachbetrieb + Abfallbeauftragte/-r - Fortbildung

Inhalt

Die einschlägigen Vorschriften schreiben für das Leitungspersonal von Entsorgungsfachbetrieben eine regelmäßige Fortbildung vor. Der Zertifizierer wird beim Folgeaudit auch diesen Punkt ansprechen. Da es erfahrungsgemäß Probleme bei der Einhaltung des Fortbildungsintervalls geben kann, ist es sinnvoll, das Thema (in Absprache mit dem Zertifizierer*) frühzeitig anzugehen. Auch für das Leitungspersonal von Abfall-Transportbetrieben ist eine regelmäßige Fortbildung vorgeschrieben. Diese Forderung ist genau zu beachten, da die Fortschreibung der Abfall-Beförderungserlaubnis (Transportgenehmigung), die einer Betriebserlaubnis gleichgesetzt werden kann, davon abhängt. Die Qualifikation zum Betriebsbeauftragten für Abfall bedarf - wie bei der Abfall-Beförderungserlaubnis(Transportgenehmigung) und dem Entsorgungsfachbetrieb - der regelmäßigen Auffrischung. Das KrWG nimmt hier Bezug auf die Regelungen für den Immissionsschutzbeauftragten. Danach muss in zweijährigem Turnus eine Fortbildung absolviert werden. Es fehlt zwar noch eine Ausführungsverordnung zum Thema 'Betriebsbeauftragter für Abfall'; LAGA-Empfehlungen liegen aber vor. Die DEKRA Akademie bietet die Fortbildung auf der Grundlage dieser Empfehlungen an, die Fortbildung für das Leitungspersonal von Entsorgungsfachbetrieben ist darin enthalten.

  • Rechtsgrundlagen für abfallwirtschaftliche Tätigkeiten - Kreislaufwirtschaftsgesetz - Sonstiges Umweltrecht: - Auf Grund des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ergangene Rechtsverordnungen - Inter- und supranationale Übereinkommen - EU-rechtliche Grundlagen - Abfallverbringung - Andere relevante Rechtsbereiche: Baurecht, Immissionsschutzrecht, Chemikalienrecht, Wasserrecht, Bodenschutzrecht, Seuchen- und Hygienerecht, Güterkraftverkehrsrecht, Gefahrgutrecht - Betriebliche Risiken, Haftung - Arbeitsschutz - Abfalleigenschaften und Charakteristik, Abfallbewertung

Abschluss: Zertifikat der DEKRA Akademie mit Bezug auf die behördliche Anerkennung der DEKRA Akademie.

Gültigkeit: 2 Jahre (EfbV) bzw. 3 Jahre (AbfAEV) Abfallbeauftragte 2 Jahre.

Zielgruppe: Leitungspersonal im Abfalltransportbetrieb, Leitungspersonal im Entsorgungsfachbetrieb, Betriebsbeauftragte für Abfall.

Voraussetzungen: Die maßgebliche LAGA-Vollzugshilfe verlangt die Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift.

Grundlage(n): Entsorgungsfachbetriebsverordnung; Beförderungserlaubnisverordnung, Kreislaufwirtschaftsgesetz. Abfallbeauftragten-Verordnung

Hinweis: *) Zur besseren Lesbarkeit wurde auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben sowohl auf Frauen wie Männer

Sonstiges Merkmal
Betriebsbeauftragte/r für Abfall (Fachkunde gem. AbfBeauftrV vom 2.12.16 und KrWG vom 24.2.12) i

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