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Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten - Nachschulung

Inhalt

Der Sachkundenachweis "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten nach DGUV Vorschrift 3" gilt nicht ein Leben lang!

Frischen Sie Ihre Kenntnisse als Elektrofachkraft auf, damit Ihnen die Anerkennung bei den Berufsgenossenschaften nicht verlorengeht!

Neben der jährlichen Sicherheitsunterweisung sollten sich EFKffT fortlaufend über wichtige Änderungen in den einschlägigen technischen (z. B. VDE- wichtige neue Richtlinien seit 2021) und gesetzlichen Rahmenbedingungen (z. B. DGUV) informieren.

Dies ist innerbetrieblich meist weder im zeitlichen Umfang noch mit der notwendigen fachlichen Kompetenz möglich. Daher wird von entsprechenden Fachkreisen alle 3-5 Jahre eine externe Auffrischung als Empfehlung ausgesprochen. Bei unvollständiger oder gar fehlender Nachschulung/Auffrischung erfüllt eine Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten nicht mehr die vorgeschriebenen Voraussetzungen. Es liegt dann in der Unternehmerverantwortung, dass die EFffT nicht mehr mit entsprechenden Tätigkeiten beauftragt wird. Ohne regelmäßige Nachschulung des Sachkundenachweis besteht im Schadensfall möglicherweise keine rechtliche Absicherung.

Zielgruppe
Die Nachschulung richtet sich an Facharbeiter/innen, Gesell/-innen und Meisterinnen, deren Sachkundenachweis zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten nach DGUV Vorschrift 3 erneuert werden muss.

Inhalt

  • Auffrischung der Grundkenntnisse
  • Änderung der VDE-Vorschriften
  • Messübungen
  • Prüfung

Zulassungsvoraussetzungen
Erfolgreich abgelegte Prüfung zur "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten" wird vorausgesetzt.
Die Prüfung sollte nicht länger als 5 Jahre vorbei sein.

Abschluss
Teilnahmezertifikat

Zertifikat
Fachkraft - Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (gemäß DGUV)
Unterrichtsart
Präsenzunterricht
Sonstiges Merkmal
rollstuhlgerecht

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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