Inhalt
Der Sachkundenachweis "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten nach DGUV Vorschrift 3" gilt nicht ein Leben lang!
Frischen Sie Ihre Kenntnisse als Elektrofachkraft auf, damit Ihnen die Anerkennung bei den Berufsgenossenschaften nicht verlorengeht!
Neben der jährlichen Sicherheitsunterweisung sollten sich EFKffT fortlaufend über wichtige Änderungen in den einschlägigen technischen (z. B. VDE- wichtige neue Richtlinien seit 2021) und gesetzlichen Rahmenbedingungen (z. B. DGUV) informieren.
Dies ist innerbetrieblich meist weder im zeitlichen Umfang noch mit der notwendigen fachlichen Kompetenz möglich. Daher wird von entsprechenden Fachkreisen alle 3-5 Jahre eine externe Auffrischung als Empfehlung ausgesprochen. Bei unvollständiger oder gar fehlender Nachschulung/Auffrischung erfüllt eine Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten nicht mehr die vorgeschriebenen Voraussetzungen. Es liegt dann in der Unternehmerverantwortung, dass die EFffT nicht mehr mit entsprechenden Tätigkeiten beauftragt wird. Ohne regelmäßige Nachschulung des Sachkundenachweis besteht im Schadensfall möglicherweise keine rechtliche Absicherung.
Zielgruppe
Die Nachschulung richtet sich an Facharbeiter/innen, Gesell/-innen und Meisterinnen, deren Sachkundenachweis zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten nach DGUV Vorschrift 3 erneuert werden muss.
Inhalt
- Auffrischung der Grundkenntnisse
- Änderung der VDE-Vorschriften
- Messübungen
- Prüfung
Zulassungsvoraussetzungen
Erfolgreich abgelegte Prüfung zur "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten" wird vorausgesetzt.
Die Prüfung sollte nicht länger als 5 Jahre vorbei sein.
Abschluss
Teilnahmezertifikat
- Zertifikat
- Fachkraft - Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (gemäß DGUV)
- Unterrichtsart
- Präsenzunterricht
- Sonstiges Merkmal
- rollstuhlgerecht