Inhalt
Der Sachkundenachweis "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten nach DGUV Vorschrift 3" gilt nicht ein Leben lang!
Frischen Sie Ihre Kenntnisse als Elektrofachkraft auf, damit Ihnen die Anerkennung bei den Berufsgenossenschaften nicht verlorengeht!
Sollte keine Nachschulung mit Wiederholungsprüfung erfolgen, wird die Qualifikation zur Elektrofachkraft automatisch ungültig.
Ohne Sachkundenachweis besteht im Schadensfall keine rechtliche Absicherung.
Die eintägige Nachschulung mit Wiederholungsprüfung ist in der Regel spätestens nach 3-5 Jahren nach der Erstschulung oder nach einer bereits abgelegten Wiederholungsschulung durchzuführen um auf dem neusten Stand der Technik zu bleiben.
Ihr Vorteil
Auffrischung des Sachkundenachweis "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten"
Wichtig für wen?
Die Nachschulung richtet sich an Facharbeiter/innen, Gesell/-innen und Meisterinnen, deren Sachkundenachweis zur Elektrofachkraft nach DGUV Vorschrift 3 für festgelegte Tätigkeiten nach DGUV Vorschrift 3 erneuert werden muss.
Inhalt
- Auffrischung der Grundkenntnisse
- Änderung der VDE-Vorschriften
- Messübungen
- Prüfung
Zulassungsvoraussetzungen
Erfolgreich abgelegte Prüfung zur "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten" wird vorausgesetzt.
Die Prüfung darf nicht länger als 5 Jahre vorbei sein.
Abschluss
Teilnahmezertifikat
- Zertifikat
- Fachkraft - Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (gemäß DGUV) i
- Unterrichtsart
- Präsenzunterricht
- Sonstiges Merkmal
- rollstuhlgerecht