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Asbestsanierung für das Bauhauptgewerbe - Nachschulung der Sachkunde nach Anlage 4 der TRGS 519

Inhalt

Nachschulung der Sachkunde nach Anlage 4 der TRGS 519

Jeder Betrieb, der Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten durchführt oder asbesthaltige Abfälle beseitigt, muss über entsprechend sachkundige Mitarbeiter verfügen. Der erforderliche Sachkundenachweis gilt sechs Jahre lang. Wer die Geltungsdauer um weitere sechs Jahre verlängern lassen will, muss einen anerkannten Fortbildungslehrgang besuchen - und zwar bevor die sechs Jahre abgelaufen sind.

Wichtig für wen?
Handwerksmeister/innen oder-gesell/-innen sowie Facharbeiter/innen des Bauhauptgewerbes mit bereits erworbenem Sachkundenachweis der TRGS 519 nach Anlage 4

Inhalte
Asbest - Verwendung und Eigenschaften

  • Asbestprodukte und ihre Verwendung ("neue" Fundstellen)
  • Gesundheitsgefahren und Aktuelles aus dem Berufskrankheitsgeschehen

Aktuelles aus Vorschriften und Regelwerk

  • Asbestverbot nach der REACH-Verordnung, Chemikaliensanktionsverordnung
  • Gefahrstoffverordnung und TRGS 519
  • BGI 664 "Verfahren mit geringer Exposition gegenüber Asbest bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten" inkl. Vorstellung neuer Arbeitsverfahren (erforderlichenfalls gewerke-spezifisch)

Hinweise zu Verwendungsbeschränkungen

  • zulässige und unzulässige Tätigkeiten und Arbeitsweisen, Neuerungen, Beispiele

Technische und Organisatorische Maßnahmen

  • Arbeitsweisen gemäß TRGS 519 / Baustellen-einrichtung
  • Aufgaben der sachkundigen Person
  • Gefährdungsbeurteilung und Arbeits-plan/Anzeige der Arbeiten mit Übun-gen/Gruppenarbeit
  • Betriebsanweisung und Unterweisung
  • Arbeitsmedizinische Vorsorge

Persönliche Schutzausrüstung

  • Auswahl und Anwendung

Teilnahmevoraussetzung
Bereits erworbener Sachkundenachweis der TRGS 519 nach Anlage 4. Dieser Nachweis ist der Anmeldung beizufügen.

Abschluss
Zertifikat mit Teilnahmebestätigung

Zertifikat
Asbestschein (Sachkundenachweis)
Förderungsart
Qualifizierungsscheck (Rheinland-Pfalz)
Unterrichtsart
Präsenzunterricht
Sonstiges Merkmal
Sachkundenachweis
rollstuhlgerecht

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

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Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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