Inhalt
Das von uns durchgeführte Seminar bezieht sich auf kraft-, teilkraft-, flur- und funkgesteuerte Brücken-, Lade- und Portalkrane sowie Schienenlaufkatzen.
Die BG schreibt seit dem 01.05.2014 in den DGUV Vorschriften 1, 52, 53 und DGVU Regel 100-500 2.08 DGUV sowie Grundsatz 308-001 vor, dass zum selbstständigen Führen (Kranführer) eines Kranes nur versicherte Personen beauftragt werden dürfen, die unterwiesen sind und ihre Befähigung nachgewiesen haben.
Die Kranführer sollen in der Lage sein, unter Anwendung der passenden Anschlagmittel, der physikalischen Gesetze und Unfallverhütungsvorschriften, einen Kran sachkundig und fachkundig zu bedienen.- wichtige Rechtsvorschriften der DGUV
- Anschlagen und Kranarbeiten
- praktische Fahrübungen
- physikalische Grundlagen und Aufbau eines Kranes
- theoretischer Unterricht
- verschiedene Arten von Kränen
- Prüfung von Kranen und Lastaufnahmemittel
- Kranschein mit Passfoto im Scheckkartenformat
Voraussetzung: Das vollendete 18. Lebensjahr und gute Deutschkenntnisse sowie körperliche und geistige Eignung nach (DGUV Grundsatz 308-001).
Das Verständnis für technische und physikalische Zusammenhänge sowie die Fähigkeit, Signale zu erlernen, umzusetzen und anwenden zu können. Weiterhin sollen die Teilnehmer verantwortungsbewusst, zuverlässig und umsichtig sein.
Ansprechpartner: Andrea Rheindorf
Telefon: +49.2631.917715
Fax: +49.2631.917749
Email: rheindorf@ihk-akademie-koblenz.de
Teilnahmebescheinigung
Art: Fortbildung/Qualifizierung
- Zertifikat
- Kranführer/in i