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Staplerschein gemäß den Anforderungen der Berufsgenossenschaft

Inhalt

Die BG schreibt seit 01.05.2014 in der
DGUV 68 vor, dass nur ausgebildete Personen zum Steuern eines Gabelstaplers beauftragt werden dürfen. Zusätzlich verlangt die ISO DIN EN 9000ff zwingend eine Schulung.
Die von uns durchgeführten Seminare, zum Erwerb des "Fahrausweises für Flurförderzeuge", sind ohne Einschränkung für alle Tragkraftklassen und Antriebe gültig.- wichtige Rechtsvorschriften der DGUV

  • physikalische Grundlagen und Aufbau eines Gabelstaplers
  • theoretischer Unterricht
  • praktische Fahrübungen
  • verschiedene Arten von Gabelstapler, Diesel-Gas-oder Elektroantrieb
  • tägliche Prüfung von Flurförderzeugen
  • Staplerschein mit Passfoto im Scheckkartenformat
    Voraussetzung: Das vollendete 18. Lebensjahr und gute Deutschkenntnisse sowie körperliche und geistige Eignung nach (DGUV Grundsatz 308-001). Das Verständnis für technische und physikalische Zusammenhänge, sowie die Fähigkeit, Signale zu erlernen, umzusetzen und anwenden zu können. Weiterhin sollen die Teilnehmer verantwortungsbewusst, zuverlässig und umsichtig handeln und das Interesse für den technischen Bereich mitbringen.

Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung G25!

Ansprechpartner: Andrea Rheindorf
Telefon: +49.2631.917715
Fax: +49.2631.917749
Email: rheindorf@ihk-akademie-koblenz.de

Teilnahmebescheinigung

Art: Fortbildung/Qualifizierung

Zertifikat
Gabelstaplerfahrer/in (Staplerschein) i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
30.09.24 - 02.10.24 07:30 - 15:30 Uhr Ganztägig
Mo. und Mi.
420  Andernacher Straße 17
56564 Neuwied

max. 10 Teilnehmer

Dauer: bis 3 Tage

Mindestteilnehmer: 6

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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