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Als Betreuungskraft haben Sie die wichtige Aufgabe, alten und behinderten Menschen Gemeinschaft zu ermöglichen und damit einen positiven Einfluss auf ihr körperliches und seelisches Wohlbefinden zu nehmen.
Zu den Aufgaben einer Betreuungskraft im Pflegeheim zählen z.B. gemeinsam mit den Bewohnern zu malen, basteln, einzukaufen, Musik hören, spazieren gehen und zu spielen.
In enger Zusammenarbeit mit den Pflegefachkräften helfen Sie alten Menschen im Pflegeheim, ihren Tag zu gestalten. Damit Sie in Ihrer ggf. zukünftigen Tätigkeit sicher sind, empfehlen wir ein zwei- bis viertägiges Praktikum im Vorfeld zu leisten.
Gegenwärtig verzeichnet die ambulante Alten- und Krankenpflege eine Zunahme von
Patienten mit chronischen Erkrankungen, Schwerstpflegebedürftigen und Patienten mit
komplexen Krankheitsbildern.
Zusätzlich wird aufgrund der demografischen Entwicklung der Anteil der alten Menschen
signifikant ansteigen, gleichzeitig wird der Anteil der jungen Menschen unter 20 Jahren im
Jahre 2050 auf unter 20% zurückgehen.
Der Lehrgang Pflegeassistenz beinhaltet einen 120 Unterrichtsstunden umfassenden
theoretischen Unterricht und ein zweiwöchiges (80h) Praktikum.
Diese Ausbildung beinhaltet:
Erste-Hilfe-Grundausbildung
Grundlagen der allgemeinen Pflege
- Pflegewissenschaftliche Grundlagen
- Der pflegebedürftige Mensch
- Hygiene
- Rückenschonende Arbeitsweisen
- Raumgestaltung/Pflegebett
- Mobilisation
- Lagerungen/Betten
- Anatomische Grundlagen
- Wahrnehmung und Beobachtung
- Körperpflege
- Ausscheidung
- Ernährung
Grundlagen der speziellen Pflege
- Physikalische Therapie
- Wund- und Verbandlehre
- Prä- und postoperative Pflege
- Arzneimittellehre
- Sterben/Schmerzen
- Hauswirtschaftliche Tätigkeiten
- Grundlage der Krankheitslehre
Spezielle Erkrankungen des alten Menschen (Demenz)
Notfälle in der Pflege
14-tägiges Pflegepraktikum
- Mithilfe in der Grund- und Behandlungspflege
Abschlusslehrgang/Lernzielkontrolle/Erfahrungsaustausch
Zielgruppe:
Wiedereinsteiger in die Pflege
Personen, die sich beruflich orientieren möchten bzw. Ihre Angehörigen pflegen wollen.
- Zertifikat
- Betreuungskraft (nach § 43b SGB XI mit § 53b) i