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Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten

Inhalt

Erwerben Sie die Fachkunde nach DGUV Vorschrift 3 (BGV A3) und DGUV Grundsatz 303-001 (BGG 944) als Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten in Service- und Montagebetrieben bzw. im Rahmen des Handwerks und der Haustechnik. Den Lehrgang führen wir in Kooperation mit der MEBEDO-Akademie durch. Bei bestandener Lernerfolgskontrolle steht am Ende des Lehrgangs die Übergabe des Zertifikats.Grundlagen der Elektrotechnik

  • Gesetzesgrundlagen u. a.: VDE 1000-10 VDE 0105-100 / DGUV Vorschrift 3
  • Gefahren und Wirkungen des elektrischen Stroms
  • Maßnahmen zur Unfallverhütung bei elektrischen Arbeiten
  • Verhalten bei Elektrounfällen
  • Schutzmaßnahmen gegen direktes und indirektes Berühren
  • Prüf- und Messgeräte
  • Gerätekunde:

Schmelzsicherung, Leitungsschutzschalter,
Fehlerstromschutzschalter, Motorschutzrelais,
Motorschutzschalter

  • Verantwortung (Fach- und Führungsverantwortung)
  • Betriebsspezifische, elektrotechnische Anforderungen
  • Fachausbildung (Praxis)
    Voraussetzung: Abgeschlossene technische Beraufsausbildung

    Ansprechpartner: Andrea Rheindorf
    Telefon: +49.2631.917715
    Fax: +49.2631.917749
    Email: rheindorf@ihk-akademie-koblenz.de

    Zertifikat

    Art: Fortbildung/Qualifizierung
Zertifikat
Fachkraft - Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (gemäß DGUV)

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
04.11.24 - 15.11.24 08:30 - 15:30 Uhr Ganztägig
Mo. und Fr.
2390  Andernacher Straße 17
56564 Neuwied

max. 12 Teilnehmer

Dauer: mehr als 1 Woche bis 1 Monat

Mindestteilnehmer: 5

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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