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Fortbildung für Immissionsschutzbeauftragte

Inhalt

Immissionsschutzbeauftragte ist verpflichtet, vor Ablauf von zwei Jahren eine Fortbildung zu besuchen.- Klimaschutzplan 2050

  • 43. BImSchV- Inhalte Auswirkungen auf den Betrieb
  • Aktuelles
  • Genehmigungsverfahren
  • Lärmschutz
  • Schnittstellen mit anderen Rechtsgebieten (Baurecht, Abfallrecht, Wasserschutzgebiete/AwSV)
  • Praxisbeispiele Lärm am Arbeitsplatz
  • Praxisbeispiele Immissionsschutz nach TA Lärm
  • Praxisbeispiele Emissions- / Immissionsmessungen
  • Durchführungen von Messungen

    Ansprechpartner: Yvonne Busch
    Telefon: +49.2631.917712
    Fax: +49.2631.917749
    Email: busch@ihk-akademie-koblenz.de

    Teilnahmebescheinigung

    Art: Allgemeinbildung

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
09.10.24 - 10.10.24 09:00 - 16:45 Uhr Ganztägig
Mi. und Do.
630 
inkl. Unterlagen und Verpflegung
Andernacher Straße 17
56564 Neuwied

max. 20 Teilnehmer

Dauer: bis 3 Tage

Mindestteilnehmer: 4

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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