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TrainingsCenter Transportlogistik

Inhalt

Die Anforderungen an Kraftfahrer * im Güter- und Personentransport sind stetig gestiegen, so dass allein der Besitz der Fahrerlaubnis zur Ausübung des Berufes nicht mehr ausreicht. Mit den Zielen der Qualitätssicherung, der Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit und der Sicherheit der Fahrer hat das EU-Parlament die Richtlinie 2003/59/EG für alle Mitgliedsstaaten erlassen, in der die Umsetzung neuer gemeinschaftlicher Vorschriften geregelt ist, nämlich gleiche Standards in der Aus- und Weiterbildung von (Berufs) Kraftfahrern*.

  • Berufskraftfahrer-Weiterbildung Modul 1-5 - Beschleunigte Grundqualifikation - Gabelstablerausbildung - Schubmaststaplerausbildung - LKW-Ladekranausbildung - Ladungssicherung nach VDI 2700a - Gefahrgutfahrerschulung ADR, Basis, Tank, Klasse 1, Klasseikalische Grundlagen am Fahrzeug - Nutzfahrzeugtechnik - Elektronische Geräte in Nutzfahrzeugen - Kontrolle, Wartung und Pflege von Nutzfahrzeugen - Arbeits-, Umwelt und Gesundheitsschutz - Spezielle Güter transportieren - Container beladen, sichern und k

Abschluss: Zertifikat der DEKRA Akademie mit interner Prüfung

Zielgruppe: Einzelqualifizierung für Arbeitsuchende zur Verbesserung der Verwendungsbreite. Arbeitnehmer* mit Förderungsanspruch auf Qualifizierung nach WeGebAU.

Voraussetzungen: Ausreichende Deutschkenntnisse Berufspraxis im Bereich Lager- und Transportlogistik wünschenswert Bei Perfektionsfahrten Nachweis der entsprechenden Fahrerlaubnis Körperliche Eignung Ausnahmeregelung: nach Absprache zwischen Kostenträger und Bildungsträg

Terminoption: auf Anfrage

Hinweis: *) Zur besseren Lesbarkeit wurde auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben sowohl auf Frauen wie Männer

Sonstiges Merkmal
Führerschein Klasse C (LKW: ohne Gewichtsbegrenzung)
Führerschein Klasse T (Zugmaschinen (Traktor))

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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