Wachstum durch Wissen

Mit den richtigen Infos neue Perspektiven schaffen

Suche in 22.776 Weiterbildungskursen von 638 Anbietern in Rheinland-Pfalz

« Zurück

Sachkenntnis gemäß § 8(4) der Medizinproduktebetreiberverordnung (MPBetreibV)

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

Eine Zentrale Sterilgutversorgungsabteilung (ZSVA) versorgt in oder für Kliniken die patientennahen und daran angrenzenden Abteilungen mit Medizinprodukten. In diesen hochsensiblen Bereichen ist professionelles Handeln nach anspruchsvollen Qualitätsstandards oberstes Gebot. Im Rahmen dieses Lehrganges werden die gemäß §8(4) der Medizinproduktebetreiberverordnung (MPBetreibV) für die Aufbereitung von Medizinprodukten in Verbindung mit der Richtlinie des Robert Koch-Institutes (RKI) und des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zu den ?Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten? geforderten Grundkenntnisse vermittelt.

  • Instrumentenkunde - Hygiene/Mikrobiologie - Risikobewertung und Einstufung von Medizinprodukten - Schwerpunkte der Aufbereitung: - Räumliche und organisatorische Aspekte der Aufbereitung - Erstellen von Verfahrens- und Arbeitsanweisungen zur Aufbereitung - Rechtskunde (MPG, MPBetreibV, BioStoffV)

Abschluss: Zertifikat der DEKRA Akademie 'Sachkenntnis gemäß § 8(4) der Medizinproduktebetreiberverordnung (MPBetreibV)' mit interner Prüfung (schriftlich) DGSV Zertifikat' Für die Teilnahme erhalten Sie 16 Fortbildungspunkte für die Registrierung beruflich Pflegen

Gültig: —

Zielgruppe: Angehörige medizinischer Assistenzberufe in der ärztlichen Praxis, die mit der Aufbereitung von Medizinprodukten betraut sind.

  • Zur besseren Lesbarkeit wurde auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben sowohl auf Frauen wie Männer

Voraussetzungen: Abgeschlossene Ausbildungen eines medizinischen Assistenzberufes. Praktische Erfahrungen in der Instrumentenaufbereitung.

Rechtliche Grundlage: MPBBetreibV §8(4)

Sonstiges Merkmal
Sachkundenachweis

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

Mehr erfahren

Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

Mehr erfahren