Inhalt
Eine Zentrale Sterilgutversorgungsabteilung (ZSVA) versorgt in oder für Kliniken die patientennahen und daran angrenzenden Abteilungen mit Medizinprodukten. In diesen hochsensiblen Bereichen ist professionelles Handeln nach anspruchsvollen Qualitätsstandards oberstes Gebot. Im Rahmen dieses Lehrganges werden die gemäß §8(4) der Medizinproduktebetreiberverordnung (MPBetreibV) für die Aufbereitung von Medizinprodukten in Verbindung mit der Richtlinie des Robert Koch-Institutes (RKI) und des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zu den ?Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten? geforderten Grundkenntnisse vermittelt.
- Instrumentenkunde - Hygiene/Mikrobiologie - Risikobewertung und Einstufung von Medizinprodukten - Schwerpunkte der Aufbereitung: - Räumliche und organisatorische Aspekte der Aufbereitung - Erstellen von Verfahrens- und Arbeitsanweisungen zur Aufbereitung - Rechtskunde (MPG, MPBetreibV, BioStoffV)
Abschluss: Zertifikat der DEKRA Akademie 'Sachkenntnis gemäß § 8(4) der Medizinproduktebetreiberverordnung (MPBetreibV)' mit interner Prüfung (schriftlich) DGSV Zertifikat' Für die Teilnahme erhalten Sie 16 Fortbildungspunkte für die Registrierung beruflich Pflegen
Gültig: —
Zielgruppe: Angehörige medizinischer Assistenzberufe in der ärztlichen Praxis, die mit der Aufbereitung von Medizinprodukten betraut sind.
- Zur besseren Lesbarkeit wurde auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben sowohl auf Frauen wie Männer
Voraussetzungen: Abgeschlossene Ausbildungen eines medizinischen Assistenzberufes. Praktische Erfahrungen in der Instrumentenaufbereitung.
Rechtliche Grundlage: MPBBetreibV §8(4)
- Sonstiges Merkmal
- Sachkundenachweis