Inhalt
Der Unternehmer* ist laut Arbeitsschutzgesetz und Betriebssicherheitsverordnung verpflichtet, nur ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel (Arbeitsmittel) einzusetzen, von denen keine elektrische Gefährdung ausgeht bzw. diese hinreichend begrenzt wird. Um diesen Zustand gewährleisten zu können, unterliegen die ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel einer regelmäßig wiederkehrenden Überprüfung (DGUV Vorschrift 3 - BGV/GUV-V A3) durch eine befähigte Person gem. TRBS 1203, Teil3 (Elektrofachkraft). Einfache Überprüfungen können auch von einer 'Elektrotechnisch unterwiesenen Person' (EuP) unter Anleitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft durchgeführt werden. Die Organisation dieser Pflichten ist beschrieben in der DGUV Information 203-070 (BGI/GUV-I 5190). Durch dieses Seminar erfolgt die Befähigung im Sinne der TRBS 1203 zur Ausführung elektrotechnischer Wiederholungsprüfungen von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln gem. BetrSichV / DIN VDE 0701-0702 mittels geeigneter Prüfgeräte.
- Anwendungsbereiche - Prüffristen - Begriffsbestimmungen - Prüfungen + Gesetzliche Regelungen + Prüfpersonal + Durchführung + Auswertung - Dokumentation - Kennzeichnung - Abschlussprüfung (theoretisch und praktisch)
Abschluss: Zertifikat 'Befähigte Person zum Prüfen von ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel' der DEKRA Akademie mit interner Prüfung (schriftlich, praktisch)
Gültigkeit: Der Ausbildungsnachweis gilt in Verbindung mit zeitnahen beruflichen Tätigkeiten, gem. TRBS 1203. Befähigte Personen müssen laut VDI 4068 Blatt 4 mindestens alle drei Jahre an einer Weiterbildung oder einem Erfahrungsaustausch teilnehmen.
Zielgruppe: Elektrofachkräfte, die Wiederholungsprüfungen zur Feststellung der elektrischen Sicherheit an ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln durchführen bzw. zukünftig durchführen sollen. Angesprochen sind auch 'Elektrotechnisch unterwiesene Personen', d
Voraussetzungen: - Mindestens Facharbeiterabschluss im Elektrohandwerk - ein Jahr praktische Erfahrung mit zu prüfenden Arbeits- bzw. Betriebsmitteln - Nachweis als "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten" - Mindestalter 18 Jahre - Kenntnisse über Aufbau und Funkt
Grundlage: ArbSchG; BetrSichV; DGUV Vorschrift 3 (BGV A3); TRBS 1201; TRBS 1203; DIN VDE 0701-0702; VDI 4068
Hinweis: *) Zur besseren Lesbarkeit wurde auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben sowohl auf Frauen wie Männer
- Zertifikat
- TREI-Schein (Sachkundenachweis)
- Sonstiges Merkmal
- Befähigte Person