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Hygienebeauftragte/-r ZFA/Zahnarzthelfer/-in - Zusatzmodul für ambulant operierende Einrichtungen

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

Zusätzlich zu dem Grundmodul 'Hygienebeauftragte/-r MFA/Arzthelfer/-in' bieten wir für Mitarbeiter* aus ambulant operierenden Einrichtungen ein Zusatzmodul an, welches spezielle Fragestellungen in ambulant operierenden Einrichtungen behandelt.

  • Anforderungen an die Hygiene bei ambulanten Operationen - Allgemeines * Risikofaktoren * Hygienemaßnahmen patienteneigen * Hygienemaßnahmen perioperativ * Hygienemaßnahmen OP-spezifisch * Hygienemaßnahmen postoperativ - Basishygiene im OP-Bereich - Baulich-funktionelle Anforderungen (Räume und Flächen) - Betrieblich - organisatorische Anforderungen * Prä- und intraoperativ * Personal * Patient * Postoperativ

Abschluss: Zertifikat der DEKRA Akademie 'Hygienebeauftragte/-r ZFA/Zahnarzthelfer/-in - Zusatzmodul für ambulant operierende Einrichtungen' mit interner Prüfung (schriftlich)

Gültig: —

Zielgruppe: Die Fortbildungen richten sich an Mitarbeiter aus ambulant operierenden Einrichtungen , die spezielle Verantwortungen für die Organisation und Durchführung von Hygienemaßnahmen im OP-Bereichen haben.

  • Zur besseren Lesbarkeit wurde auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben sowohl auf Frauen wie Männer

Voraussetzungen: Abgeschlossene Berufsausbildung in einem medizinischen Fachberuf UND die erfolgreiche Teilnahme am Seminar 'Hygienebeauftragte/r MFA'

Rechtliche Grundlage:

Sonstiges Merkmal
Hygienebeauftragte/r

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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