Inhalt
Zur Vermeidung von Unfällen sowie Sach- und Personenschäden ist die sachgerechte Bedienung von Hubarbeitsbühnen Grundvoraussetzung. Die berufsgenossenschaftlichen Vorschriften zur Unfallverhütung beinhalten daher eine Unterweisung aller Bediener* von Hubarbeitsbühnen.
- Gesetzliche Vorschriften und Vorgaben der Berufsgenossenschaft - Unfallverhütungsvorschriften, Bedienungsvorschriften - Sicherheitsregeln, persönliche Schutzausrüstungen - Bauarten und Baugruppen von Hubarbeitsbühnen - Signal- und Sicherheitseinrich
Abschluss: Personenbezogener 'Bedienerausweis Hubarbeitsbühnen / Zertifikat Hubarbeitsbühnenbediener' mit interner Prüfung durch die DEKRA Akademie (schriftlich und praktisch gem. DGUV Grundsatz 308-008).
Gültigkeit: Der personenbezogene Bedienerausweis / Zertifikat Hubarbeitsbühnenbediener gilt unbefristet.
Zielgruppe: Personen, die im Bereich Hubarbeitsbühnen bereits praktische Erfahrungen haben.
Voraussetzungen: Vorkenntnisse aus praktischer Erfahrung im Bereich Hubarbeitsbühnen, Technisches Verständnis, Mindestalter 18 Jahre und gesundheitliche Eignung. Außerdem ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache.
Grundlage: DGUV Grundsatz 308-008 (BGG 966), DGUV Vorschrift 1 (BGV A1), DGUV Grundsatz 309-003 (BGG 921), DGUV Regel 100-500 (BGR 500); BetrSichV., Arbeitsschutzgesetz.
Hinweis: *) Zur besseren Lesbarkeit wurde auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben sowohl auf Frauen wie Männer