Inhalt
Die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen mit anschließender Planung und Umsetzung von Maßnahmen, wird nach deutschem Recht beispielsweise im Arbeitsschutzgesetz (§§ 3 bis 6) und in der Gefahrstoffverordnung (§ 6) vom Arbeitgeber* gefordert. Gefährdungsbeurteilungen sind das zentrale Element im betrieblichen Arbeitsschutz. Mit Hilfe einer Gefährdungsbeurteilung werden Gefährdungen im Arbeitssystem ermittelt. Denn nur gegen eine Gefährdung, die man identifiziert und als Gefahr erkannt hat, kann man sich erfolgreich schützen. Vor der Beseitigung einer Gefahr steht also deren Erkennung. Das wiederum setzt voraus, dass man Ursache und Wirkung der Gefahr kennt. In diesem Seminar erhalten Sie grundlegende Kenntnisse, um Gefährdungsbeurteilungen durchführen zu können. Zudem werden Ihnen im Rahmen des Seminars ein Vielzahl möglicher Gefahrenquellen aufgezeigt. Mit Gefährdungsbeurteilungen schafft ein Unternehmen die Grundlage für ein Konzept zur systematischen Verhütung von Unfällen bei der Arbeit sowie arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und damit für einen wirksamen betrieblichen Arbeitsschutz.
- Gefährdungsbeurteilung (Definitionen) - Gesetzliche Regelungen - Arbeitsunfälle und Prävention - Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz - Das Arbeitssystem - Gefährdungen ermitteln und beurteilen anhand von Beispielen - Workshop: Erstellen von Muster-Gefährdungsbeurteilungen
Abschluss: Teilnahmebestätigung der DEKRA Akademie
Gültig: Die Gültigkeit der Teilnahmebestätigung ist nicht begrenzt, allerdings empfiehlt die DEKRA Akademie bei Änderungen in Gesetzen, Vorschriften oder technischen Regeln Auffrischungskurse, Workshops oder einen Erfahrungsaustausch zu besuchen.
Zielgruppe: Führungskräfte sowie Mitarbeiter aus den Abteilungen Produktion, Verwaltung, Instandhaltung, Qualitätsmanagement, Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit die unterstützend tätig werden.
- Zur besseren Lesbarkeit wurde auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben sowohl auf Frauen wie Männer
Voraussetzungen: - Aktuelle Kenntnisse über Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz
Rechtliche Grundlage: ArbSchG §§ 3 bis 6, GefStoffV § 6, BetrSichV § 3