Inhalt
Qualifiziertes Personal in den unterschiedlichsten Bereichen wird auch in Zukunft nachgefragt. Die Logistik zählt zur boomenden Branche. Mit dem Nachweis eines von der IHK anerkannten Berufsabschlusses verbessern sich die persönlichen Berufsaussichten im jetzigen oder zukünftigen Job. Der Berufsabschluss zur Fachkraft für Lagerlogistik ermöglicht die Ausübung eines Berufs mit breit gestreuten Beschäftigungsmöglichkeiten in den Abteilungen Warentransport, Wareneingang, Warenausgang, Warenkontrolle und Kommissionierung in unterschiedlichsten Branchen (z.B. Spedition und Lagerei, Automobil- oder Elektroindustrie, Einzel-, Groß- und Außenhandel, Chemie oder Pharmazie). Mittels einer digitalen Lernumgebung werden Lernende an digitale Arbeits- und Lebenswelten und deren Chancen und Herausforderungen herangeführt. Der Aufbau von digitalen Kompetenzen wird zur Selbstverständlichkeit, auch wenn er nicht im Fokus der Weiterbildung stehen mag.
- Arbeits- und Umweltschutz - Allgemeine Grundlagen - Grundlagen Excel für Einsteiger - Grundlagen des Wirtschaftens 1 - Arbeits- und Sozialrecht - Güter kontrollieren - Güter lagern Teil 3 - Umgang und Lagerung gefährlicher Stoffe - Güter bearbeiten Teiden Teil 3 - Güterversand in Drittländer, Zollwesen - Logistische Prozesse optimieren Teil 2 - Lagercontrolling - Güter beschaffen Teil 1 - Angebotsvergleich inkl. Bezugskalkulation - Güter beschaffen Teil 2 - Kaufvertrag inkl. Handelsklauseln - Kennzahle
Abschluss: Berufsabschluss 'Fachkraft für Lagerlogistik' mit Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer
Zielgruppe: Personen mit umfangreichen praktischen Erfahrungen im Bereich der Lagerwirtschaft, die den Berufsabschluss nachholen möchten.
Voraussetzungen: Allgemeinbildung: Hauptschul- oder vergleichbarer Abschluss Berufsausbildung: Abgeschlossene Berufsausbildung oder mehrjährige Berufserfahrung. Berufspraxis: Mindestens 4,5 Jahre Berufspraxis im Bereich Lager / Logistik Ausnahmeregelung: Nach Absprache z
Grundlage: Nach § 45 Berufsbildungsgesetz (BBiG) können Personen in besonderen Fällen zur Abschlussprüfung in einem Ausbildungsberuf zugelassen werden, wenn sie nachweisen, dass sie 'mindestens das Eineinhalbfache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist
Terminoption: auf Anfrage
Hinweis: *) Zur besseren Lesbarkeit wurde auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben sowohl auf Frauen wie Männer