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Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten - Fortbildung

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

Der Unternehmer* ist verpflichtet, seine Mitarbeiter regelmäßig über aktuelle Änderungen in ihrem Bereich zu informieren. Viele rechtliche Änderungen werden aber in der Praxis übersehen. Deshalb bietet die DEKRA Akademie diesen Fortbildungslehrgang an, um Elektrofachkräften für festgelegte Tätigkeiten die wesentlichen Neuerungen näher zu bringen. Das Seminar soll auch zum Erfahrungsaustausch zwischen den Elektrofachkräften für festgelegte Tätigkeiten dienen.

  • Aktuelle Änderungen in Gesetzten, Vorschriften, Normen und technischen Regeln - Brandschutz in der Elektrotechnik - Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutzmaßnahmen - Erste Hilfe und Unfallmeldung - Persönliche Schutzausrüstung (PSA) - Gefahren und Gefährdungen im täglichen Alltag - Praxis der Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten - Erfahrungsaustausch / Diskussion

Abschluss: Teilnahmebescheinigung der DEKRA Akademie

Gültig:

Zielgruppe: Handwerksbetriebe die im Nebengewerbe festgelegte elektrische Betriebsmittel anschließen, warten oder installieren.

  • Zur besseren Lesbarkeit wurde auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben sowohl auf Frauen wie Männer

Voraussetzungen: Nachweis über die erfolgreiche Ausbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten.

Rechtliche Grundlage: In Anlehnung an DGUV Vorschrift 3 (BGV A3), DGUV Grundsatz 303-001 (BGG 944) und die Handwerksordnung §7a

Zertifikat
Fachkraft - Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (gemäß DGUV)

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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