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Einrichtung und Betrieb von Sammelstellen für gefährliche Abfälle - Sachkunde nach TRGS 520 - Fortbildung

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

Laut TRGS 520 muss jede Schadstoffsammelstelle mit ausreichendem Personal besetzt sein (mind. 2 Mitarbeiter). Einer der Mitarbeiter* muss eine 'Fachkraft' mit der Sachkunde nach der TRGS 520 sein. Werden auf der Sammelstelle Hilfskräfte zu einschlägigen, qualifizierten Tätigkeiten herangezogen, müssen sie ebenfalls über den Sachkundenachweis verfügen. Der Betreiber der Sammelstelle hat sicherzustellen, dass die Fachkräfte mindestens einmal jährlich aufgabenspezifisch fortgebildet werden. Hilfskräfte sind entsprechend zu unterweisen.

  • Eigenschaften und Wirkungsweisen von gefährlichen Abfällen - Rechtsvorschriften und berufsgenossenschaftliche Vorschriften - Sammelverfahren für gefährliche Abfälle in Kleinmengen - Arbeitsplatzüberwachung, Gasprüfmethoden - Persönliche Schutzausrüstung - Sofortmaßnahmen bei Unfällen mit gefährlichen und nicht identifizierten Abfällen - Darstellung und Erörterung der Sammelpraxis sowie aufgetretener Unfälle

Abschluss: Teilnahmebestätigung der DEKRA Akademie

Gültigkeit: 1 Jahr

Zielgruppe: Personal, das bei Schadstoffsammelstellen beschäftigt ist

Voraussetzungen: Sie sind Fachkraft gemäß TRGS 520

Rechtliche Grundlage: Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 520

Hinweis: *) Zur besseren Lesbarkeit wurde auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben sowohl auf Frauen wie Männer

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

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