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Wenn Ihr Betrieb Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten durchführen möchte, bei denen die Arbeiter* mit Asbestprodukten umgehen müssen, ist Vorsicht geboten. Der Gesetzgeber hat deshalb den Arbeits- und Gesundheitsschutz geregelt; das Stichwort lautet 'TRGS 519'. Sogenannte ASI-Arbeiten dürfen danach nur durchgeführt werden, wenn Sie sicherstellen, dass die personelle und sicherheitstechnische Ausstattung des Unternehmens für diese Arbeiten geeignet ist. Die personelle Ausstattung stimmt, wenn Sie sachkundige Personen beschäftigen. Bei uns erhalten Sie bzw. ihre Mitarbeiter im Fall der erfolgreichen Seminarteilnahme den Nachweis der Sachkunde. Der Gesetzgeber differenziert nach der Belastung der Arbeitnehmer (TRGS 519 Anlage 3 oder 4 ). Der hier angebotene Lehrgang erfasst ASI-Arbeiten an allen Asbestprodukten.
- Arten, Eigenschaften und Gesundheitsgefahren von Asbest - Asbestprodukte; Erkennung, Messung, Grenz- und Richtwerte - Umgang mit Asbest - arbeitsschutzrechtliche Vorschriften - Gefahrstoffverordnung, TRGS 519 - Bestimmungen zum Schutz der Umwelt (Immiss
Abschluss: Zertifikat der DEKRA Akademie nach einer unter Aufsicht der zuständigen Behörde durchgeführten schriftlichen Prüfung.
Gültigkeit: 6 Jahre ab dem Datum der Prüfung
Zielgruppe: Sanierungs- und Baustellenleiter*, Architekten und Bauingenieure, Mitarbeiter von Sanierungsfirmen und verantwortliche Personen aus dem Bereich Klima/Lüftung/Isolationstechnik, Mitarbeiter von Baubehörden.
Voraussetzungen: Mindestens eine einjährige Praxis bei der Durchführung von Sanierungsvorhaben
Grundlage: Technische Regeln Gefahrstoffe (TRGS) 519
Hinweis: *) Zur besseren Lesbarkeit wurde auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben sowohl auf Frauen wie Männer