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Sachkunde Klimaanlage

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

Personen, die die Wartung und Reparatur von Klimaanlagen in Fahrzeugen durchführen, benötigen einen neuen Sachkundelehrgang. Nach der Chemikalien-Klimaschutzverordnung vom 1. August 2008 muss der neue Sachkundenachweis für alle Kfz-Betriebe spätestens ab dem 4. Juli 2010 vorliegen.
Inhalte

Rechtliche Grundlagen
Handhabung
Physikalische Grundlagen der Kühltechnik
Umweltrichtlinien
Verband der Berufsgenossenschaften
Funktionsweise der verschiedenen Anlagen
Diagnose und Wartung an Kfz-Klimaanlagen
Fehlerdiagnose
Reparatur und Wartung
Sicherheitsbestimmungen beim Umgang mit der Füllstation
Praktische Aufgabenstellung: Kühlleistungsprüfung und Drucküberwachung

Sonstiges Merkmal
Sachkundenachweis

Termine

Für dieses Angebot sind momentan 8 Zeiten bzw. Orte bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
02.09.19 - 04.09.19 17:15 - 21:15 Uhr Abends
Mo. und Mi.
310  August-Horch-Str. 8
56070 Koblenz

Lehrgangsdauer:10 Stunden

mo + mi, 17:15 - 21:15 Uhr

28.10.19 08:00 - 16:30 Uhr Ganztägig
Mo.
310  s.o.

Lehrgangsdauer:10 Stunden

mo, 08:00 - 16:30 Uhr

03.02.20 08:00 - 16:30 Uhr Ganztägig
Mo.
s.o.
350  s.o.

Lehrgangsdauer:10 Stunden

mo, 08:00 - 16:30 Uhr

11.05.20 08:00 - 16:30 Uhr Ganztägig
Mo.
s.o.
350  s.o.

Lehrgangsdauer:10 Stunden

mo, 08:00 - 16:30 Uhr

07.09.20 08:00 - 16:30 Uhr Ganztägig
Mo.
s.o.
350  s.o.

Lehrgangsdauer:10 Stunden

mo, 08:00 - 16:30 Uhr

23.11.20 08:00 - 16:30 Uhr Ganztägig
Mo.
s.o.
350  s.o.

Lehrgangsdauer:10 Stunden

mo, 08:00 - 16:30 Uhr

18.06.21 08:00 - 16:30 Uhr Ganztägig
Fr.
360  s.o.

Lehrgangsdauer:10 Stunden

fr, 08:00 - 16:30 Uhr

Weitere Kursinfos und Anmeldung

15.10.21 08:00 - 16:30 Uhr Ganztägig
Fr.
s.o.
360  s.o.

Lehrgangsdauer:10 Stunden

fr, 08:00 - 16:30 Uhr

Weitere Kursinfos und Anmeldung

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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