Inhalt
Durch die Änderung des § 5 der Handwerksordnung und in Abstimmung mit den geltenden Unfallverhütungsvorschriften (BGV A3 und TRBS), dürfen unter bestimmten Voraussetzungen auch Elektroarbeiten von Nicht-Elektrikern ausgeführt werden. Hierfür ist eine Schulung zur "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten" notwendig. Die erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten müssen in einer Prüfung nachgewiesen werden.
< Grundlagen der Elektrotechnik
< Grundlagen der elektrotechnischen Messtechnik
< Gefahren und Wirkung des Stromes auf Menschen, Tiere und Sachen
< Schutzmaßnahmen gegen direktes und indirektes Berühren des Zusatzschutzes nach VDE 0100 und VDE 0105
< Prüfung der Schutzmaßnahmen mit geeigneten Prüfgeräten
< Maßnahmen zur Unfallverhütung bei Arbeiten an elektrischen Betriebsmitteln nach BGV A 3
< Grundlagen "Erste Hilfe" bei elektrischen Unfällen
< Verantwortung (Fach- und Führungsverantwortung)
< Grundschaltungen der Elektroinstallation
< Betriebsspezifische, elektrotechnische Anforderungen
< Anschluss von elektrischen Geräten und Betriebsmitteln nach den berufsspezifischen Anforderungen
< Praktische Übungen zu allen im Kurs behandelten Themen
Nach erfolgreicher Prüfung wird ein Zertifikat ausgestellt.
Bestandene Meisterprüfung im Tischlerhandwerk oder bestandene Gesellenprüfung im Tischlerhandwerk mit mindestens dreijähriger Praxis in diesem Beruf
Anmeldeschluss: 10.10.2018
Anmeldung bei Nadine Weller
Telefon: 0631 3677-366
Telefax: 0631 3677-406
Email: nweller@hwk-pfalz.de
- Zertifikat
- Fachkraft - Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (gemäß DGUV)