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Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten im Tischlerhandwerk

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

Durch die Änderung des § 5 der Handwerksordnung und in Abstimmung mit den geltenden Unfallverhütungsvorschriften (BGV A3 und TRBS), dürfen unter bestimmten Voraussetzungen auch Elektroarbeiten von Nicht-Elektrikern ausgeführt werden. Hierfür ist eine Schulung zur "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten" notwendig. Die erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten müssen in einer Prüfung nachgewiesen werden.

< Grundlagen der Elektrotechnik
< Grundlagen der elektrotechnischen Messtechnik
< Gefahren und Wirkung des Stromes auf Menschen, Tiere und Sachen
< Schutzmaßnahmen gegen direktes und indirektes Berühren des Zusatzschutzes nach VDE 0100 und VDE 0105
< Prüfung der Schutzmaßnahmen mit geeigneten Prüfgeräten
< Maßnahmen zur Unfallverhütung bei Arbeiten an elektrischen Betriebsmitteln nach BGV A 3
< Grundlagen "Erste Hilfe" bei elektrischen Unfällen
< Verantwortung (Fach- und Führungsverantwortung)
< Grundschaltungen der Elektroinstallation
< Betriebsspezifische, elektrotechnische Anforderungen
< Anschluss von elektrischen Geräten und Betriebsmitteln nach den berufsspezifischen Anforderungen
< Praktische Übungen zu allen im Kurs behandelten Themen

Nach erfolgreicher Prüfung wird ein Zertifikat ausgestellt.

Bestandene Meisterprüfung im Tischlerhandwerk oder bestandene Gesellenprüfung im Tischlerhandwerk mit mindestens dreijähriger Praxis in diesem Beruf

Anmeldeschluss: 10.10.2018

Anmeldung bei Nadine Weller
Telefon: 0631 3677-366
Telefax: 0631 3677-406
Email: nweller@hwk-pfalz.de

Zertifikat
Fachkraft - Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (gemäß DGUV)

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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