Inhalt
Die Aufgaben der Ergotherapie liegen vor allem im Bereich der medizinischen, sozialen und beruflichen Rehabilitation von kranken oder behinderten Menschen.
Übergeordnetes Ziel der Therapie ist es, den Patienten ein selbstbestimmtes und aktives Leben zu ermöglichen. Dazu werden vielfältige Therapieformen und Fördermaßnahmen eingesetzt.
Ergotherapeuten sind u. a. tätig in Kliniken und Krankenhäusern (insbesondere der Fachrichtungen Orthopädie, Neurologie, Unfallheilkunde, Geriatrie, Psychiatrie und Pädiatrie), Rehabilitations- und Nachsorgeeinrichtungen, sonder- und heilpädagogischen Einrichtungen (z. B. Sonderschulen, Kindergärten), Altenpflege- und Altenheimen.
Auch eine freiberufliche Tätigkeit in eigener Praxis ist möglich.
Lehrgangsinhalte:
Berufs-, Gesetzes- und Staatskunde, Fachsprache, Biologie, Anatomie, Physiologie, Gesundheitslehre und Hygiene, Allgemeine Krankheitslehre, spezielle Krankheitslehre, Arbeitsmedizin, Arzneimittellehre, Erste Hilfe, Psychologie und Pädagogik/Behindertenpädagogik, Medizinsoziologie und Gerontologie, handwerkliche und gestalterische Techniken, Grundlagen der Ergotherapie, motorisch-funktionelle, neurophysiologische und neuropsychologische Behandlungsverfahren, psychosoziale und arbeitstherapeutische Verfahren, adaptierende Verfahren in der Ergotherapie, Prävention und Rehabilitation
Rechtliche Grundlage ist das "Gesetz über den Beruf des Ergotherapeuten" vom 25. Mai 1976 sowie die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung vom 2. August 1999.
Die Ausbildung ist eine Berufsfachschulausbildung.
Unterrichtszeiten:
Theorie:
montags bis freitags 8:00 bis 15:30 Uhr
Praxis:
Betriebsübliche Arbeitszeiten
Eine Förderung durch die Berufsgenossenschaft oder Deutsche Rentenversicherung ist möglich, wenn die Finanzierung rechtzeitig geklärt ist.
Die Ausbildung kann bei entsprechenden Voraussetzungen durch BAföG gefördert werden.
Informationen bezüglich eines Bildungskredites finden Sie im Internet.
Staatliche Prüfung
Dauer: mehr als 3 Jahre
Voraussetzung: Realschulabschluss oder eine andere gleichwertige Ausbildung und erfolgreiche Teilnahme am Auswahlverfahren bzw. Hauptschulabschluss und eine abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer und erfolgreiche Teilnahme am Auswahlverfahren.