Inhalt
Exportkontrolle ist ein Thema für jedes Unternehmen, das sich mit der Ausfuhr von Waren und Dienstleistungen in die EU-Binnenländer und/oder in Drittländer beschäftigt. Vor der Ausfuhr hat jeder Exporteur zu prüfen, ob die Waren eventuellen Genehmigungspflichten unterliegen. Darüber hinaus sind die sehr vielfältigen verwendungsbezogenen Ausfuhrbeschränkungen nach der Dual-Use-Verordnung und der Außenwirtschaftsverordnung, die Länder der Liste K, sowie Embargostaaten und die Terroristenlisten zu prüfen. Durch die Bearbeitung von Fallstudien und Praxis-Beispielen mit zahlreichen Übungen vertiefen Sie Ihr Wissen, so dass Sie für den Einsatz an Ihrem (zukünftigen) Arbeitsplatz vorbereitet sind.
Vor der Nutzung unseres Systems steht immer eine ausführliche Erstberatung, in der Regel persönlich. Ausgehend von Ihren beruflichen Erfahrungen und Ihren Zielen erstellen wir gemeinsam mit Ihnen einen Qualifizierungs-/ Bildungsplan.
- Agentur für Arbeit (SGB III) und Jobcenter (SGB II)
- Deutsche Rentenversicherung
- Berufsgenossenschaften
- Berufsförderungsdienst der Bundeswehr
- Selbstzahlung mit individuellen Zahlungsbedingungen möglich
DAA-Prüfung
Dauer: mehr als 3 Tage bis 1 Woche
Voraussetzung:
- Förderungsart
- Bildungsgutschein (nach AZAV, Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) i