Inhalt
Die Fortbildung wurde nach den Grundlagen des §7a SGB XI aufgebaut. Die vermittelten Kenntnisse sind erforderlich, um Pflegebedürftigen, deren Angehörigen oder auch pflegenden Personen beratend zur Seite stehen zu können. Durch diese Fortbildung erhält der Teilnehmer/die Teilnehmerin Kenntnisse über das Fallmanagement, die rechtlichen Grundlagen (dort besonders die pflegerelevanten Rechtsfelder) und das allgemeine Sozialrecht. Außerdem werden verschiedene Grundkompetenzen erlernt, die Büroorganisation und den Schriftverkehr genauso betreffen wie die Verhandlungs- und Beratungstechniken.
- Agentur für Arbeit (SGB III) und Jobcenter (SGB II)
- Deutsche Rentenversicherung
- Berufsgenossenschaften
- Berufsförderungsdienst der Bundeswehr
- Selbstzahlung mit individuellen Zahlungsbedingungen möglich
Dauer: 540 Stunden
Voraussetzung:
- Abschluss
- Sozial- und Pflegeberater/in in der Altenhilfe
- Förderungsart
- Bildungsgutschein (nach AZAV, Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) i