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Modulare Qualifizierung im Küchen-/Hotelbereich

Inhalt

Folgende Module werden im Küchenbereich angeboten:


  • Qualifizierung zum/zur Kochgehilfen/Kochgehilfin Gardemanger
  • Koch/Köchin - Küchenfachkraft für gesunde Ernährung DAA
  • Qualifizierung zum/zur Helfer/Helferin für gewerbliche Küchen und Lebensmittel verarbeitende Betriebe
  • Küchenhelfer/Küchenhelferin für die Hotel- und Restaurantküche VZ und TZ
  • Qualifizierung zum/zur Fachgehilfen/Fachgehilfin für die Gastronomie
  • Qualifizierungsbaustein I - Küche: Erlernen und Anwenden von küchentechnischen Verfahren und Hygienevorschriften
  • Qualifizierungsbaustein II - Küche: Herstellen von pflanzlichen Lebensmitteln und Sättigungsbeilagen
  • Qualifizierungsbaustein III - Küche: Herstellen von Vorspeisen und warmen Platten sowie Süßspeisen
  • Qualifizierungsbaustein IV - Küche: Verarbeiten von Fleisch, Fisch und Geflügel

  • Optionales Praktikum (4 Wochen)
  • Ablauf:

    Die Qualifikation findet zum größten Teil in unserer Lehrküche statt, in der betriebsnah ausgebildet wird. Es werden fachtheoretische wie fachpraktische Inhalte vermittelt. Bei Bedarf ist außerdem ein optionales Praktikum in ausgewählten Gastronomiebetrieben vorgesehen. Die Teilnehmer sollen ihre bisher erworbenen Fertigkeiten und Kenntnisse anhand praktischer Problemstellungen anwenden und vertiefen sowie erste berufliche Erfahrungen sammeln.

    Abschluss:

    Teinahmebescheinigung der DAA
    Im Vorfeld sollten Sie sich von dem für Sie zuständigen Kostenträger über die Möglichkeit einer finanzielle Förderung informieren lassen:

    Bezieher von ALG und Bürgergeld setzen sich bitte mit ihrem zuständigen Berater bei der Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter in Verbindung. Dieser erteilt Ihnen Auskunft über die genauen Voraussetzungen
    und den Umfang der finanziellen Förderung nach dem Sozialgesetzbuch.

    Zeit- und Berufssoldaten mit Ansprüchen nach dem Soldatenversorgungsgesetz erhalten nähere Auskünfte beim zuständigen Berufsförderungsdienst.

    Rehabilitanden setzten sich bitte mit dem für sie zuständigen Sozialversicherungsträger (Deutsche Rentenversicherung, Berufsgenossenschaften etc.) in Verbindung.

    Dauer: Auf Anfrage

    Voraussetzung: Teilnehmer/-innen dieser Weiterbildung sollten über einen Hauptschulabschluss oder einen vergleichbaren Abschluss verfügen. Daneben sollte ein besonderes Interesse an Tätigkeiten in der Gastronomie vorhanden sein.

    Förderungsart
    Bildungsgutschein (nach AZAV, Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) i

    Das Portal

    Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

    Mehr erfahren

    Frei für Bildung

    Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

    Zur Bildungsfreistellung

    Für Unternehmen

    Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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