Inhalt
Folgende Module werden im Küchenbereich angeboten:
- Qualifizierung zum/zur Kochgehilfen/Kochgehilfin Gardemanger
- Koch/Köchin - Küchenfachkraft für gesunde Ernährung DAA
- Qualifizierung zum/zur Helfer/Helferin für gewerbliche Küchen und Lebensmittel verarbeitende Betriebe
- Küchenhelfer/Küchenhelferin für die Hotel- und Restaurantküche VZ und TZ
- Qualifizierung zum/zur Fachgehilfen/Fachgehilfin für die Gastronomie
- Qualifizierungsbaustein I - Küche: Erlernen und Anwenden von küchentechnischen Verfahren und Hygienevorschriften
- Qualifizierungsbaustein II - Küche: Herstellen von pflanzlichen Lebensmitteln und Sättigungsbeilagen
- Qualifizierungsbaustein III - Küche: Herstellen von Vorspeisen und warmen Platten sowie Süßspeisen
- Qualifizierungsbaustein IV - Küche: Verarbeiten von Fleisch, Fisch und Geflügel
Ablauf:
Die Qualifikation findet zum größten Teil in unserer Lehrküche statt, in der betriebsnah ausgebildet wird. Es werden fachtheoretische wie fachpraktische Inhalte vermittelt. Bei Bedarf ist außerdem ein optionales Praktikum in ausgewählten Gastronomiebetrieben vorgesehen. Die Teilnehmer sollen ihre bisher erworbenen Fertigkeiten und Kenntnisse anhand praktischer Problemstellungen anwenden und vertiefen sowie erste berufliche Erfahrungen sammeln.
Abschluss:
Teinahmebescheinigung der DAA
Im Vorfeld sollten Sie sich von dem für Sie zuständigen Kostenträger über die Möglichkeit einer finanzielle Förderung informieren lassen:
Bezieher von ALG und Bürgergeld setzen sich bitte mit ihrem zuständigen Berater bei der Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter in Verbindung. Dieser erteilt Ihnen Auskunft über die genauen Voraussetzungen
und den Umfang der finanziellen Förderung nach dem Sozialgesetzbuch.
Zeit- und Berufssoldaten mit Ansprüchen nach dem Soldatenversorgungsgesetz erhalten nähere Auskünfte beim zuständigen Berufsförderungsdienst.
Rehabilitanden setzten sich bitte mit dem für sie zuständigen Sozialversicherungsträger (Deutsche Rentenversicherung, Berufsgenossenschaften etc.) in Verbindung.
Dauer: Auf Anfrage
Voraussetzung: Teilnehmer/-innen dieser Weiterbildung sollten über einen Hauptschulabschluss oder einen vergleichbaren Abschluss verfügen. Daneben sollte ein besonderes Interesse an Tätigkeiten in der Gastronomie vorhanden sein.
- Förderungsart
- Bildungsgutschein (nach AZAV, Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) i