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Kaufmann/-frau für Spedition und Logistikdienstleistung

Inhalt

Kaufleute für Spedition und Logistikdienstleistung planen und organisieren komplette Logistikketten. Sie regeln Lagerung, Umschlag und Versand von Waren aller Art. Sie suchen geeignete Transportmittel und -strecken aus und kümmern sich um Gefahrgut-, Versicherungs-, Grenz- und Zollformalitäten und erarbeiten Terminpläne. Der Kaufmann für Spedition und Logistikdienstleistung/die Kauffrau für Spedition und Logistikdienstleistung berät und betreut Kunden, erstellt Angebote und rechnet die Leistungen ab. Darüber hinaus gehören Schadensmeldung und -regulierung, Erledigung und Überwachung des Zahlungsverkehrs und das Mahnwesen zu den Aufgaben. Der Kontakt mit ausländischen Geschäftspartnern und Kunden wird in englischer Sprache geführt.

Beispielhafte Tätigkeitsfelder sind:


  • Kundenberatung, Angebotserstellung

  • Auftragsabwicklung inklusive aller Formalitäten

  • Zoll, Versicherung

  • Planen und Disponieren

  • Lagerung

  • allgemeine Verwaltung/Rechnungswesen

Weitere Informationen finden Sie unter: Kaufmann/-frau für Spedition und Logistikdienstleistung in BERUFENET

  • Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder der Jobcenter

  • Berufsgenossenschaften

  • Deutsche Rentenversicherung

  • Selbstzahler mit individuellen Zahlungsbedingungen

  • Kammerprüfung

    Dauer: Auf Anfrage

    Voraussetzung: Schulabschluss und/oder abgeschlossene Berufsausbildung oder mehrjährige Berufserfahrung, ggf. Eignungsüberprüfung vor Ort

    Abschluss
    Kaufmann/-frau - Spedition und Logistikdienstleistung (Ausbildungsberuf (BBiG), PrüfO vom 25.05.09) i
    Förderungsart
    Bildungsgutschein (nach AZAV, Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) i
    Sonstiges Merkmal
    Umschulung (PrüfO bundeseinheitlich) i

    Das Portal

    Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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    Frei für Bildung

    Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

    Zur Bildungsfreistellung

    Für Unternehmen

    Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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