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Jährlicher Pflichtkurs für Betreuungskräfte nach § 43b

Inhalt

Der jährliche zweitägige Pflichtkurs ist notwendig, um weiterhin als Betreuungskraft tätig zu sein und wurde nach den Richtlinien des § 87b Abs. 3 SGB XI konzipiert.

Dabei werden unterschiedliche Pflichtkurse mit verschiedenen Themenblöcken angeboten. Diese verschieben sich jedes Jahr nach dem Rotationsprinzip, so dass Sie im folgenden Jahr zur selben Zeit nicht noch einmal das gleiche Thema bearbeiten.

Jeder Kurs beginnt mit einer Einführung (bei Bedarf auch in die VIONA®), in der ein Erfahrungsaustausch stattfindet. Danach werden die Neuerungen im Berufsfeld und die jeweiligen zwei bis drei Kursthemen vorgestellt. Es folgt die Bearbeitung der geplanten Themen.
Abgeschlossen wird der Kurs mit einer gemeinsamen Reflexionsrunde, in der Raum für Verbesserungsvorschläge bleibt, sowie mit der Besprechung von Themenwünschen.


  • Agentur für Arbeit (SGB III) und Jobcenter (SGB II)

  • Deutsche Rentenversicherung

  • Berufsgenossenschaften

  • Berufsförderungsdienst der Bundeswehr

  • Selbstzahlung mit individuellen Zahlungsbedingungen möglich

Dauer: 18 Stunden

Voraussetzung:

Zertifikat
Betreuungskraft (nach § 43b SGB XI mit § 53b) i
Förderungsart
Bildungsgutschein (nach AZAV, Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) i
Unterrichtsart
Web-Seminar
Sonstiges Merkmal
Auffrischung (Lernzielniveau) i

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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