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Jährlicher Pflichtkurs für Betreuungskräfte nach § 43b

Inhalt

Der jährliche zweitägige Pflichtkurs ist notwendig, um weiterhin als Betreuungskraft tätig zu sein und wurde nach den Richtlinien des § 87b Abs. 3 SGB XI konzipiert.

Dabei werden unterschiedliche Pflichtkurse mit verschiedenen Themenblöcken angeboten. Diese verschieben sich jedes Jahr nach dem Rotationsprinzip, so dass Sie im folgenden Jahr zur selben Zeit nicht noch einmal das gleiche Thema bearbeiten.

Jeder Kurs beginnt mit einer Einführung (bei Bedarf auch in die VIONA®), in der ein Erfahrungsaustausch stattfindet. Danach werden die Neuerungen im Berufsfeld und die jeweiligen zwei bis drei Kursthemen vorgestellt. Es folgt die Bearbeitung der geplanten Themen.
Abgeschlossen wird der Kurs mit einer gemeinsamen Reflexionsrunde, in der Raum für Verbesserungsvorschläge bleibt, sowie mit der Besprechung von Themenwünschen.

  • Agentur für Arbeit (SGB III) und Jobcenter (SGB II)

  • Deutsche Rentenversicherung

  • Berufsgenossenschaften

  • Berufsförderungsdienst der Bundeswehr

  • Selbstzahlung mit individueller Zahlungsbedingungen möglich
  • Dauer: 34 Stunden

    Voraussetzung:

  • Zertifikat
    Betreuungskraft (nach § 43b SGB XI mit § 53b) i
    Förderungsart
    Bildungsgutschein (nach AZAV, Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) i
    Unterrichtsart
    Web-Seminar
    Sonstiges Merkmal
    Auffrischung (Lernzielniveau) i

    Das Portal

    Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

    Mehr erfahren

    Frei für Bildung

    Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

    Zur Bildungsfreistellung

    Für Unternehmen

    Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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